Hallo!
Mein Sohn hat den Antrag für Bafög gestellt. Im Jahr 2016 ist unser viertes Kind geboren, da habe ich Elterngeld bekommen 300 € + 75 € Geschwisterbonus. Ausserdem hatte ich noch 150 € Betreuungsgeld bekommen. Ich war sonst vor und nach der Schwangerschaft nicht erwerbstätig. Muss ich jetzt für mich auch eigenes Formblatt 3 ausfüllen?
Schöne Grüße
von
mamx3
am 06.10.2018, 18:21
Antwort auf:
Bafög anrechenbares Einkommen - was zählt dazu!
Hallo,
sorry, das ist nicht mein Thema.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.10.2018
Antwort auf:
Bafög anrechenbares Einkommen - was zählt dazu!
In den Erläuterungen des Formblatt 3 steht doch, welche Zahlungen zum Einkommen zählen. dazu gehört eben auch das Elterngeld oder Erziehungsgeld, sofern es den Freibetrag überschreitet.
Ich sag´s mal so: füllst du es nicht aus oder gibst nicht alles an und das kommt raus, seid ihr letztendlich die Gelackmeierten, weil ihr das Bafög anteilig zurückzahlen müsst.
Also würde ich doch einfach alles ausfüllen und dann schauen, was dabei heraus kommt.
von
cube
am 08.10.2018, 20:48