Hallo! Mich würde interessieren: Wenn eine minderjährige (aber selbstverständlich verantwortungsbewusste) Schülerin ca. 1x im Monat oder alle 6 Wochen, also absolut sporadisch, für ein paar Stunden auf das Kind von Bekannten oder Nachbarn aufpasst, kann sie dann einfach einen vereinbarten Geldbetrag bekommen oder müsste soetwas tatsächlich wegen Steuern oder ähnlichem irgendwo angemeldet werden? Der ganze Aufwand wäre ja erheblich, dafür, dass sie unregelmäßig eine "Aufwandsentschädigung" bekäme. Vielen Dank schonmal und viele Grüße! simla
Mitglied inaktiv - 29.09.2010, 15:25