Guten Tag, unser Baby soll voraussichtlich am 10.10.2007 zur Welt kommen. Mein Magisterstudium fängt am 12.10.2007 an. Da ich seit einem Jahr nicht mehr arbeite bzw. kein Recht auf Sozialleistungen vom Arbeitsamt habe, wird mir von keiner Institution einen Mutterschutz-Schein au, sgestellt, auch von der AOK nicht. Ich werde Anfang des Semesters allerdings für ca. 4 Wochen ausfallen und muss der Uni meiner Abwesenheit begründen. Muss ich mich hierfür krankschreiben lassen? Wenn ja, von wen? Vom Hausarzt, Kinderarzt, Frauenarzt? Welche Rechte bzw. Pflichten haben studierenden Muttern? Vielen Dank im Voraus, Ihre Andreea Arambasa
Mitglied inaktiv - 30.09.2007, 22:28