Baby erkrankt während Arbeitslosigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Baby erkrankt während Arbeitslosigkeit

Hallo, meine Frau und ich haben eine Frage: im Februar hat sich meine Frau arbeitslos gemeldet, da sie gern stundenweise trotz unseres 10 Monate alten Babys wieder arbeiten möchte. Für eine Betreuung durch eine anerkannte Tagesmutter wäre ebenfalls gesorgt. Nun ergab sich währenddessen, dass meine Frau an einer Schulungsmaßnahme der Arbeitsagentur hätte teilnehmen können, diese aber absagen musste, da unser Baby schwer erkrankte und für 9 Tage ins Krankenhaus musste, wo meine Frau ebenfalls für das Kind blieb. Eine Bestätigung des Krankenhauses über den Erkrankungszeitraum erhielten wir und schickten diesen unmittelbar an die Arbeitsagentur. Nun erhielt meine Frau von der Agentur einen Rückforderungsbescheid über zu viel gezahltes Arbeitslosengeld mit der Begründung, sie hätte sich selbst wieder abgemeldet. Dies stimmt jedoch nicht! Es wurde der Agentur lediglich mitgeteilt, dass sie an der Schulungsmaßnahme aufgrund der Erkrankung nicht teilnehmen könne. Meine Frau schickte inzwischen ein Schreiben an die Agentur, dass unsere Tochter genesen sei und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und um weitere Jobangebote bittet. Heute erhielt meine Frau von ihrer Arbeitsvermittlerin einen Anruf, dass sie sich erneut arbeitslos melden sollte und das zuviel gezahlte ALG zurückzahlen müsse. Aber sie hatte sich nicht abgemeldet... Wie soll sie sich nun verhalten? Widerspruch gegen den Bescheid einlegen? Lieben Dank für eine Antwort und viele Grüße!!

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 13:53



Antwort auf: Baby erkrankt während Arbeitslosigkeit

Hallo. Doch leider muss Sie es zurück zahlen. Es ging uns auch so als mein Mann im KH war. Im KH hast du volle Versorgung und brauchst da kein Geld so ähnlich war die Antwort bei unseren Widerspruch. Frechheit sowas aber es ist so. Mein Mann hat eine Betreuerin wegen einer leichten Behinderung und die kennt sich damit aus. Wir haben aber mit der ARGE ratenzahlung vereinbart. Lg tigerchen05

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 14:18



Antwort auf: Baby erkrankt während Arbeitslosigkeit

Hallo Tigerchen05, inwiefern ´Volle Versorgung´? Wer würde in dieser Zeit das ALG zahlen, welches meine Frau nun zurückzahlen soll? Es geht aber auch darum, dass die Agentur behauptet, meine Frau hätte sich selbst abgemeldet, was nicht korrekt ist. Weiterhin hätte die Agentur den Zeitraum, den meine Frau für unser Kind im Krankenhaus verbrachte, als normalen Urlaub anrechnen können.. Viele Grüße!

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 14:27



Antwort auf: Baby erkrankt während Arbeitslosigkeit

Halt mir fällt ein es gibt seit letzten Jahr Februar,glaub ich,ein Gesetz das es nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Ich such es mal raus. "Voll Versorgung" damit ist gemeint das du im KH alles hast und du dort eben kein Geld brauchst (glauben die,aber was ist mit frischen Obst usw.?Ja stimmt braucht man nicht *kopfschüttel*). Das mit der Abmeldung versteh ich auch nicht.Dachten die deine Frau arbeitet dort? Würde mich in diesen Staat nicht wundern. Ich suchs mal schnell raus. Lg tigerchen05

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 14:43



Antwort auf: Baby erkrankt während Arbeitslosigkeit

http://www.sozialleistungen.info/news/07.08.2007-freie-klinikkost-darf-nicht-als-einkommen-gewertet-werden/ Die ARGE versucht es immer wieder obwohl Sie das nicht darf. Wir mussten es tun weil mein Mann vor dem Urteil im KH war. Hoffe es hilft dir wenigstens wegen der Rückzahlung. Wegen dem Abmelden kann ich dir leider nicht helfen. Lg tigerchen05

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 14:59



Antwort auf: Baby erkrankt während Arbeitslosigkeit

Danke Tigerchen05, aber ich glaube es geht der Agentur weniger um Verpflegungskosten sondern vielmehr darum, dass meine Frau dem Arbeitsmarkt aufgrund der Betreuung unserer erkrankten Tochter nicht zur Verfügung stand und somit kein Recht auf ALG bestand, welches sie nun zurückfordern will und einfach als Begründung im Bescheid angibt, sie hätte sich selbst abgemeldet. Dies ist aber falsch! Offenbar interessiert es die Agentur auch wenig, dass eine Notwendigkeit seitens des Krankenhauses bestand, dass meine Frau Tag und Nacht bei unserer Tochter verbleiben musste. Tztztz...

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 15:22



Antwort auf: Baby erkrankt während Arbeitslosigkeit

Hier muß man erstmal klarstellen, dass ALG I bezogen wurde- korrekt? Dann ist es eigentlich nicht die Schwierigkeit... Fakt: an Weiterbildungsmaßnahmen MUSS teilgenommen werden. Soweit ja alles schön. Wenn Kinder erkranken und- sogar noch stationär- betreut werden müssen wird Deine Frau (beziehungsweise: das Kind) in dieser Zeit selbstverständlich krankgeschrieben. Wurde die Bescheinigung über stationären Aufenthalt eingereicht? Wurde sich nach den 9 Tagen Krankenhaus gemeldet bei der Agentur? War das Kind weiterhin "krankgeschrieben"? Ohne den genauen Ablauf (Daten, Meldungen an die Agentur, Art der Meldung, zeitliche Abläufe...) zu kennen kann ich Dir leider nichts genaues sagen. Gib mir mehr Input... LG

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 16:24



Antwort auf: Baby erkrankt während Arbeitslosigkeit

Hallo Fenja2003, Ja, meine Frau bezog ALG 1; sie hätte an der Maßnahme teilgenommen, wenn unsere Tochter nicht erkrankt wäre. Ja, auch die Bescheinigung des Krankenhauses über den stationären Aufenthalt wurde bei der Agentur eingereicht (bereits nach 4 Tagen, es stand kein Entlassungsdatum darauf, da noch nicht feststand, wann sie wieder entlassen werden konnte). Auch nach der Entlassung (samstags) wurde montags direkt vom Kinderarzt eine weitere "Krankschreibung" (hier: Antrag auf Krankengeld) über weitere 4 Tage ausgeschrieben und darauf nochmals über zwei weitere Tage. Diese Meldungen wurden bei der Krankenkasse eingereicht, kamen aber zurück mit dem Hinweis, diese beim Arbeitsamt abzugeben. Hatten wir dann auch gemacht mit einem Anschreiben, worin geschrieben stand, dass unsere Tochter wieder genesen sei und meine Frau dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und auch für eine Kindesbetreuung gesorgt wäre.

Mitglied inaktiv - 03.04.2008, 21:27



Antwort auf: Baby erkrankt während Arbeitslosigkeit

"Ja, meine Frau bezog ALG 1; sie hätte an der Maßnahme teilgenommen, wenn unsere Tochter nicht erkrankt wäre." Ist eure Tochter vor Beginn der Maßnahme erkrankt? "Ja, auch die Bescheinigung des Krankenhauses über den stationären Aufenthalt wurde bei der Agentur eingereicht (bereits nach 4 Tagen, es stand kein Entlassungsdatum darauf, da noch nicht feststand, wann sie wieder entlassen werden konnte)." Oder fiel der Beginn der Maßnahme in den Zeitraum der Erkrankung, BEVOR der Agentur die Bescheinigung über den stationären Aufenthalt vorlag ODER dieser telefonisch bekannt gegeben wurde? "Auch nach der Entlassung (samstags) wurde montags direkt vom Kinderarzt eine weitere "Krankschreibung" (hier: Antrag auf Krankengeld) über weitere 4 Tage ausgeschrieben und darauf nochmals über zwei weitere Tage. Diese Meldungen wurden bei der Krankenkasse eingereicht, kamen aber zurück mit dem Hinweis, diese beim Arbeitsamt abzugeben. Hatten wir dann auch gemacht mit einem Anschreiben, worin geschrieben stand, dass unsere Tochter wieder genesen sei und meine Frau dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und auch für eine Kindesbetreuung gesorgt wäre." Okay, wenn rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bekannt war, weshalb diese nicht angetreten wurde, sollte auch alles weitere nicht das Problem gewesen sein. ABER: Die Bescheinigungen sind bei der Agentur offensichtlich viel zu spät eingegangen, was ein Problem darstellen könnte. Somit könnt ihr über das Widerspruchsverfahren nur versuchen, die rückwirkende Verfügbarkeit anerkennen zu lassen. Da bereits ein Bescheid erstellt wurde entscheidet darüber die Widerspruchsstelle, die einen schriftlichen, begründeten Widerspruch zur Aufhebung erhalten muß. LG

Mitglied inaktiv - 04.04.2008, 09:08



Antwort auf: Baby erkrankt während Arbeitslosigkeit

Hallo, inzwischen haben wir uns vom Krankenhaus und vom Kinderarzt nochmals eine entsprechende Bescheinigung ausstellen lassen, dass meine Frau in dem Zeitraum aufgrund der medizinischen und psychologischen Betreuung unserer Tochter im Kkhs. stationär aufgenommen werden musste und in der Folgezeit bis zur Genesung ebenfalls arbeitsunfähig war. Mit diesen Schreiben werden wir nun Widerspruch bei der Agentur einreichen. LG!

Mitglied inaktiv - 07.04.2008, 14:09



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