Frage: Baby dem Vermieter melden

Hallo Frau Bader, muss ich meinen Vermieter schriftlich über die Geburt unseres Kindes informieren oder reicht es telefonisch? Muss im Mietvertrag etwas geändert werden? Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 24.09.2002, 18:04



Antwort auf: Baby dem Vermieter melden

Liebe Vivy, ich würde es schriftlich machen, wegen dem Beweis. Im Mietvertrag ändert sich nichts. Aber die NK erhöhen sich entsprechend bei den Posten, die pro Person abgerechnet werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2002



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