Frage: Baby + Mietrecht

Kann man aufgrund der Geburt eines Kindes die Kündigungsfrist von einem Jahr verkürzen? Oder kann von der Familie verlangt werden, daß zu dritt in einer 2,5-Zimmer-Whg gewohnt wird, obwohl eines der Zimmer davon "studentisches Arbeitszimmer" ist? Danke und Gruß Anja

Mitglied inaktiv - 01.04.2003, 16:56



Antwort auf: Baby + Mietrecht

Hallo, KüFRist ein Jahr? Aber das Baby ist kein Grund-versuchen Sie, einen NAchmieter zu stellen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.04.2003