Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund meiner Arbeit bekomme ich ab Bekanntwerden der Schwangerschaft das absolute Beschäftigungsverbot. Ab Januar werde ich jedoch laut Vertrag eine höhere Arbeitszeit haben mit demensprechend auch mehr Gehalt. Wird die Lohnfortzahlung sich nun nach den letzten 3 Gehaltsabrechnungen vor Beginn der Schwangerschaft richten, oder wird berücksichtigt, dass ich ab Januar eigentlich einen anderen Vertrag hätte? Ich bin nun seit 10 Jahren beim gleichen AG. Danke Ihnen
von Marmita am 03.11.2015, 19:48