Ich bin in der ambul. Pflege als Krankenschwester tätig u. in der 7. SSW. Habe jetzt erst mal für eine Wo.ein eingeschränktes BV der Betriebsärztin bekommen, da ich nicht mehr alleine am Patienten arbeiten, keine Injekt.verabreichen darf u. erhöhtes Infektionsrisiko besteht, bis die Laborwerte da sind und sie letzteres abklären kann. Anschließend kann ich organisatorisches und PC- Arbeit leisten, schrieb sie mit auf das Attest. Soweit verständlich und klar. Nun bin ich aber nebenberuflich selbständig in der mobilen Fußpflege. Kann ich das trotz (eingeschränktem) BV weiter ausüben, da die Selbständigen für sich selbst und evtl. kommende Folgen verantwortlich sind? Vielen Dank im Voraus, screegyx.
Mitglied inaktiv - 19.05.2010, 22:40