BV nach 1 Jahr Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft,Höhe d. gezahltes Geldes?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: BV nach 1 Jahr Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft,Höhe d. gezahltes Geldes?

Hallo, ich bin seit 2009 mit meinem ersten Sohn noch bis 01.02.2012 in Elternzeit. Zuvor war ich Vollzeit beschäftigt. Nun bin ich erneut Schwanger und meine Gynäkologin sagte sie erteilt mir ein Berufsverbot zu sofort. Nun ist meine Frage, nachdem ich ja zum 01.02.2012 dann die Arbeit nicht wieder aufnehmen kann, steht mir trotzdem eine Lohnfortzahlung zu bis zum Mutterschutz? Für die Antworten schon mal vielen Dank. Mfg littlevoennchen

von littlevoennchen am 03.01.2012, 13:10



Antwort auf: BV nach 1 Jahr Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft,Höhe d. gezahltes Geldes?

Hallo, klar! Liebe GRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2012



Antwort auf: BV nach 1 Jahr Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft,Höhe d. gezahltes Geldes?

Ja, Lohnfortzahlung zu den vorherigen Bedingungen. Wenn du also vorher einen Vollzeitjob hast, dann gibts auch den Lohn von der Vollzeit. Und zwar bis zum Ende des Mutterschutzes! Gruß Sabine

von SumSum076 am 03.01.2012, 15:26



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