Frage: BV in der Elternzeit

Hallo, ich bin noch bis zum 7.2. in Elternzeit und habe ab heute ein Beschäftigungsverbot. Bekomme ich dann im Januar auch schon Geld? Muss ich die Elternzeit beenden? Läuft das automatisch? Vielen Dank im Voraus!

von Dede84 am 28.12.2016, 11:31



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Hallo, in der EZ spielt ein BV keine Rolle. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Arbeitest Du Teilzeit in Elternzeit? Ansonsten gilt das BV erst nach der Elternzeit. In Elternzeit brauchst Du es ja nicht.

Mitglied inaktiv - 28.12.2016, 11:45



Antwort auf: BV in der Elternzeit

2x nein, das BV greift erst ab Ende der Elternzeit. Welcher Vertrag wird dann aktiv ? Könntest Du auch ohne Schwangerschaft so arbeiten (Kinderbetreuung) Weswegen ein BV ? Ab 2017 ist ein BV nur in Ausnahmefällen möglich, die Krankenkassen kontrollieren das nun sehr streng. Dass Dein FA Dir das jetzt ausstellt ist schon der erste Fehler.

von Sternenschnuppe am 28.12.2016, 11:47



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Erfahrungsgemäß werden wir mit der Vermutung ja recht haben, dass hier wieder etwas schief gegangen ist... Jedoch, vielleicht ist es auch richtig und sie arbeitet Teilzeit in Elternzeit.

Mitglied inaktiv - 28.12.2016, 11:52



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Nein ich arbeite momentan nicht. BV weil ich in einem Labor mit schädlichen Chemikalien arbeite. Kind hat einen Kita-Platz... eigentlich wollte ich Teilzeit arbeiten gehen.

von Dede84 am 28.12.2016, 11:54



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Teilzeitvertrag schon unterschrieben? BV vom AG?

Mitglied inaktiv - 28.12.2016, 11:57



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Den Teilzeitvertrag habe ich schon mehrere Jahre. Er wurde nur befristet auf ganztags aufgestockt. Aber seit Beginn der Elternzeit ist es wieder Teilzeit. Nein BV vom Arzt... Der AG wollte, dass ich die Elternzeit verlängere.

von Dede84 am 28.12.2016, 12:02



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Hallo, das BV ist unzulässig!!! Der Frauenarzt hätte es nicht ausstellen dürfen, da für BV wegen Gefährdung am Arbeitsplatz AUSSCHLIESSLICH der Arbeitgeber zuständig ist. Wenn Du das BV einreichst, wird nach der nunmehr schärferen Überprüfung durch die Krankenkassen das BV sofort einkassiert! Daher umgehend mit dem Arbeitgeber sprechen und vom ARBEITGEBER ein BV ausstellen lassen. Allerdings muss er nach der neuen Rechtslage erstmal versuchen, Dir einen Ersatzarbeitsplatz anzubieten. ALSO: Bloß nicht das falsche BV einreichen!

Mitglied inaktiv - 28.12.2016, 12:14



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Aua, da ist was schief gegangen Der Arzt darf dir wegen der Arbeit kein BV ausstellen. Das darf nur der AG. Dieser hat abzuklären ob er Dir eine geeignete Arbeitsstelle als Ersatz geben kann, kann er das nicht MUSS er das BV ausstellen. Notfalls beim Gewerbeamt nachfragen falls der AG sich quer stellt. Und der AG darf nicht von dir verlangen die EZ zu verlängern. Zudem darf das BV erst ab deinem ersten Arbeitstag gelten. Den erst ab dann benötigst du eines. Die EZ vorzeitig beenden darfst Du eh erst zum Mutterschutz, um ins BV zu gehen nicht. Der Arzt darf dir nur dann ein BV ausstellen wenn medizinische Gründe dafür sprechen, als Deine oder die des Kindes gefährdet sind und das ganze über eine Krankschreibung hinaus geht. Ein BV weil Du mit Chemikalien arbeitest ist nicht Sache des Arztes. Scheint so als wenn beide Herren noch einmal dringend zur Fortbildung sollten, AG und Arzt.

Mitglied inaktiv - 28.12.2016, 12:17



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Nur ein Gedanke: Der AG verlangte eine Verlängerung der EZ. Wir kennen jetzt nicht die gesamte Story. Evtl. Hat der Arzt das individuelle BV nicht wegen der Chemie ausgestellt sondern Mobbing oder ähnliches am Arbeitsplatz?

Mitglied inaktiv - 28.12.2016, 12:21



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Na prima.... Ich werde nochmal mit dem AG sprechen. Kann natürlich auch sein, dass ich aufgrund einer Krebserkrankung dieses Jahr das BV bekommen hab. Oder beides zusammen... Ich hake da nochmal nach!

von Dede84 am 28.12.2016, 12:24



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Auf dem BV steht ja nicht drauf warum... nur "individuelles Beschäftigungsverbot"...

von Dede84 am 28.12.2016, 12:26



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Wir kennen die Beweggründe des Arztes nicht, frag einfach nochmal. Wenn zutrifft was alle vermuten oder glauben dann mach das lieber nicht und kläre es. Gibt sonst echt Ärger.

Mitglied inaktiv - 28.12.2016, 12:32



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Oha, gut dass Du gefragt hast. Wegen der Krebserkrankung tut mir leid, hoffe es ist überstanden? Da würde auch nur eine AU in Frage kommen dann , und die wäre nicht schwangerschsftsbedingt. Also Nullrunden beim Elterngeld. Der AG kann Dich nicht zwingen die Elternzeit zu verlängern, entweder stellt er Dir einen ungefährlichen Arbeitsplatz oder er schickt Dich ins BV. Er wird aber ggf. belegen müssen, dass er Dir keinen anderen Arbeitsplatz bieten kann. Also, auf jeden Fall beim AG auf der Matte stehen am ersten Arbeitstag und ihm das ankündigen, dass er bitte einen ungefährlichen Arbeitsplatz stellen möge, oder selbst das BV ausstellt, da die Gefahr eben die Arbeitsstelle ist. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Und wenn möglich als Mail mit Lesenestätigung, so hast Du einen Nachweis. Per Einschreiben geht auch, aber da kann man ja nie nachweisen was man geschrieben hat. Alles Gute.

von Sternenschnuppe am 28.12.2016, 17:15



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Ganz überstanden ist es leider noch nicht... erst wenn der 2. Eierstock auch draußen ist. :-( Was würden denn passieren, wenn ich das BV so beim AG abgeben würde?

von Dede84 am 28.12.2016, 22:26



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Er reicht es bei der Krankenkasse ein, die prüfen es und erklären es als ungültig. Überlegst Du das ernsthaft nach all den eindeutigen Antworten?

von Sternenschnuppe am 28.12.2016, 22:31



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Hab grad bei der KK nachgefragt... Der FA darf ein BV ausstellen, auch wenn die Gefahr vom Arbeitsplatz ausgeht. Jetzt bin ich ganz verwirrt......

von Dede84 am 29.12.2016, 09:07



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Von der Mitarbeiterin die das sagte, oder Mitarbeiter ?

von Sternenschnuppe am 29.12.2016, 09:57



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Ja den Name hab ich!

von Dede84 am 29.12.2016, 10:03



Antwort auf: BV in der Elternzeit

DAS !!! würde ich mir schriftlich geben lassen. Mit der genauen Begründung wann genau !!! er das machen darf. Oder habt ihr da beide was verwechselt? es gibt ja auch noch das individuelle BV - und das spricht der Arzt aus.

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 10:23



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Dann gib das BV ab und fertig. Den Namen des Mitarbeiters der KK schreib dir für alle Fälle auf, falls es Probleme geben sollte. Leider gibt es sowohl bei den Ärzten als auch Krankenkassen oft Nachholbedarf im Mutterschutzrecht.

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 10:29



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Es handelt sich um das individuelle BV! Hab es schriftlich per Email! Hab jetzt aber nochmal genauer nachgefragt.

von Dede84 am 29.12.2016, 10:37



Antwort auf: BV in der Elternzeit

Du hast nichts falschgemacht und darfst das BV abgeben. Das muss dann im Zweifelsfall der Arzt verantworten, oder bzw. der Arbeitgeber, weil er die Gefährdungsbeurteilung versäumt hat.

Mitglied inaktiv - 29.12.2016, 11:43



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