Sehr geehrte Frau Bader, mein Arzt stellte mir nach § 3 Abs.1 Mutterschutzgesetz ein individuelles Beschäftigungsverbot aus für mein Arbeitsverhältnis im Außendienst. Seit Jahren bin ich nebenberuflich selbstständig tätig (Kleinunternehmerin) und würde dies gern weiterhin sein und fühle mich dazu mehr als in der Lage. Deshalb meine Fragen: a) kann ich trotz BV nebenbei auf Honorarbasis weiter arbeiten? b) wenn ich dies tue, bin ich verpflichtet, es meinem Arzt mitzuteilen und muss er ggf. das BV "anpassen"/ bzw. darf er dies nachträglich überhaupt? c) muss ich bei Abschluss eines Honorarvertrages für die nebenberufliche Selbstständigkeit das BV dem Auftraggeber zeigen/vorlegen? Können Sie mir ggf. die zugehörigen Paragraphen zum Nachlesen nennen? Ich danke Ihnen vielmals!
von unklarheiten123 am 25.03.2014, 15:35