BV für Angestelltenverhältnis und nebenberufl. Selbstständigkeit gültig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: BV für Angestelltenverhältnis und nebenberufl. Selbstständigkeit gültig?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arzt stellte mir nach § 3 Abs.1 Mutterschutzgesetz ein individuelles Beschäftigungsverbot aus für mein Arbeitsverhältnis im Außendienst. Seit Jahren bin ich nebenberuflich selbstständig tätig (Kleinunternehmerin) und würde dies gern weiterhin sein und fühle mich dazu mehr als in der Lage. Deshalb meine Fragen: a) kann ich trotz BV nebenbei auf Honorarbasis weiter arbeiten? b) wenn ich dies tue, bin ich verpflichtet, es meinem Arzt mitzuteilen und muss er ggf. das BV "anpassen"/ bzw. darf er dies nachträglich überhaupt? c) muss ich bei Abschluss eines Honorarvertrages für die nebenberufliche Selbstständigkeit das BV dem Auftraggeber zeigen/vorlegen? Können Sie mir ggf. die zugehörigen Paragraphen zum Nachlesen nennen? Ich danke Ihnen vielmals!

von unklarheiten123 am 25.03.2014, 15:35



Antwort auf: BV für Angestelltenverhältnis und nebenberufl. Selbstständigkeit gültig?

Hallo, a. Ja, wenn es eine andere Tätigkeit ist und ich würde es mir ausdrücklich t vom Frauenarzt erlauben lassen b. s. a. c. Nur wenn dies schon die ganze Zeit über so vereinbart gewesen ist. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2014



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