Frage: BV durch Hausarzt möglich?

Hallo, meine Situation ist etwas kompliziert. Ich habe derzeit eine Stelle als Vertretungslehrerin, die im Mai ausläuft. Nun bin ich in der 11. Woche schwanger. Normalerweise müssen Festangestellte Lehrerinnen an einer Förderschule für geistige Entwicklung zu einer Untersuchung zum B.A.D und erhalten dann ein individuelles BV für den Unterricht (laut Gefährdungsbogen; v.a. Aggressives Verhalten). An meiner Schule lief das in 100% der Fälle so. Nun sagte die Rektorin, dass sie mit der Bezirksregierung telefoniert hat und ich nicht das B.A.D. Prozedere durchlaufen soll, sondern meine Gynäkologin ein individuelles BV aussprechen soll. Von ihr weiß ich aber (aufgrund eines BV in meinem Pflegejob) dass sie das nicht machen möchte, weil sie sagt, der Arbeitgeber ist dafür zuständig. Er müsse die Gefahr im Job einschätzen und entscheiden, da ich nicht aufgrund von akuter gesundheitlicher Situation nicht arbeiten darf. Daher nun meine Fragen: wenn meine Gynäkologin sich weigert das BV auszusprechen, könnt mein Hausarzt das auf Grundlage des Gefährdungsbogens auch? Vielen Dank im Voraus :)

von Inga_90 am 11.02.2019, 14:24



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

Hallo, Nein, das ist wieder auf Gabe der Gynäkologin noch des Hausarztes, darum muss sich Ihr Arbeitgeber kümmern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2019



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

Nein, ein BV vom Hausarzt wäre in deinem Fall nicht rechtmäßig. Die Frauenärztin ist im Recht. Fordere den Arbeitgeber auf, viel Erfolg Dir :-)

von HeyDu! am 11.02.2019, 14:27



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

Das Problem ist ja dass die Bezirkregierung eigentlich mein AG ist und die Leute zum BAD schickt. Und dort wird das BV dann ausgesprochen. Die Bezirksregierung bzw die Schule macht das i.d.R. nicht selbst. Und das BAD Prozedere ist wohl umständlich, deswegen will man den leichtesten weg über die Gynäkologin gehen...

von Inga_90 am 11.02.2019, 14:37



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

Naja, das ändert ja nichts daran, dass die FA oder der HA ein BV auf Grund des Jobs nicht aussprechen darf. Das hat gar nichts mit "mache ich nicht gerne " zu tun - sie darf es so einfach nicht. Der AG ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen - wie er das macht, ist sein Problem. Auf andere abwälzen ist einfach - und dazu kommt: man kann dann schön sagen "also wir haben das nicht ausgesprochen - die Frau xy hat das BV ja vom FA".

von cube am 11.02.2019, 14:45



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

Vielleicht liegt da ein Mißverständnis vor!? Ich würde da selber nochmal mit der Bezirksregierung telefonieren und mich rückversichern. Das Ganze ist eine betriebsmedizinische Aufgabe, keine gynäkologische. Der Betriebsarzt erstellt ein Gutachten, aufgrund dessen die weiteren Einsatzmöglichkeiten festgelegt werden. Gynäkologen ohne Zusatzqualifikation in Arbeitsmedizin sind nicht mal befugt, betriebsärztliche Aufgaben zu übernehmen. Allein schon wegen der Kostenfrage, aber auch weil sie schlicht nicht qualifiziert dafür sind.

Mitglied inaktiv - 11.02.2019, 15:08



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

Die Bezirksregierung hat ganz verschiedene Abteilungen. Die Abteilung, die die schulischen Angelegenheiten regelt, ist eine ganz andere als die, die den Mutterschutz regelt. Du musst bei der Gewerbeaufsicht der Bezirksregierung anrufen - allein dort erfährst du verläßliche Auskünfte. Die Gewerbeaufsicht ist nicht dein Dienstherr. Vermutlich hat die Abteilung Schule bei der Bezirksregierung in Unwissenheit diese völlig falsche Auskuft erteilt.

Mitglied inaktiv - 11.02.2019, 15:11



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

Dein Problem ist folgendes... Zweifelt die Krankenkasse das BV an, darfst DU das erhaltene Geld zurück zahlen....

Mitglied inaktiv - 11.02.2019, 15:24



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

Zweites Problem, dein Vertrag läuft bis Mai wenn ich das richtig verstanden habe. Was danach? Schreibt der Arzt das BV, machen die das in der Regel bis Mutterschutz. Was heißt, du hast nach Vertragsende ein Problem. Die Arbeitsämter verweigern danach in den allermeisten Fällen wegen dem BV das ALG1. Schreibt der AG, das BV, ist das auf die Vertragslänge befristet. Läuft das ganze unter Beamtenstatus, sieht das ganze anders aus. Da kenne ich mich aber nicht aus.

von Felica am 11.02.2019, 15:53



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

Beamtinnen werden wie angestellte Lehrerinnen auch, vom Dienstherrn umgesetzt. D.h. der Dienstherr darf der schwangeren Beamtin eine andere zumutbare Tätigkeit zuweisen. Im Fall eines Beschäftigungsverbots gibt es keine Lohnerstattung durch eine Krankenkasse, der Dienstherr zahlt den Sold weiter.

Mitglied inaktiv - 11.02.2019, 16:14



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

Vielen Dank für all die schnellen Antworten. Ich werde morgen mit meiner Ärztin sprechen, die mir dann wohl sagen wird, dass sie nicht befugt ist, wie ihr schon mehrfach gesagt habt. Und dann muss ich eben doch zum BAD damit ein Arzt, der das auch darf das BV ausspricht. Richtig? Felicia, danke für den Hinweis mit dem Mutterschutz. Ich habe zum Glück zwei Jobs, der andere hat zwar aktuell auch ein BV, weil es eine Pflegetätigkeit ist, aber da ist schon alles sicher geregelt und ein BV seitens des AG ausgesprochen worden. Der Vertrag ist auch unbefristet, d.h. Ich müsste für diesen Job doch auch im Mutterschutz weiter Geld erhalten. Klar wird mein gesamt Einkommen auf das des 2. Jobs schrumpfen aber wenigstens stehe ich nicht ohne da. Weiß das zufällig auch jemand: mein Lehrerjob ist aktuell Hauptjob, d.h. Steuerklasse 1. der Pflegejob (im BV) Steuerklasse 6. Wenn der Hauptjob dann wegfällt, kann dann der Pflegejob trotz BV ab Mai (d.h. Vertragsende Job 1, Lehrerstelle) von Steuerklasse 6 in 1 wechseln?

von Inga_90 am 11.02.2019, 16:21



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

alles andre geht nicht. sbbz G heißt nicht automatisch, dass aggresive kinder da sind. das muss geprüft werden. welche immunitäten fehlen? das ist entscheidend. welche fächer hast du? GBP? kannst du für die zeit aufs SBBZ L wechseln? da ist kein körperkontakt da. das MUSS die rektorin zusammen mit dem SSA machen. sonst keiner! Hausarzt schon gar nicht. oder BAD mit empfehlung. wenn dein Vertrag ausläuft läuft er aus.

von mellomania am 11.02.2019, 16:31



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

Und falls die Abteilung Schule der Bezirksregierung auf ihrer (sehr wahrscheinlich falschen) Auskunft, der Gynäkologe solle die Immunitäten bestimmen, beharrt, dann frag gleich mal nach, an wen du die Rechnung einreichen sollst. Dann werden sie nämlich wach und merken wo der Fehler liegt. Die Immunitäten sind KEINE Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Mitglied inaktiv - 11.02.2019, 16:38



Antwort auf: BV durch Hausarzt möglich?

die schulen bzw. schulämter haben beim BAD kontingente. daher ist die bestimmung dort für die lehrkraft kostenfrei. der BAD empfiehlt dann etwas, was der Schulleiter einhalten sollte bzw. umsetzen, abordnen, von zuhause aus GA schreiben (grad bei SBBZ G), da müssten gerade jetzt viele GA anfallen...

von mellomania am 11.02.2019, 18:44