Frage: BV, dann atbeitlos

Hallo Fr. Bader, ich bin Erzieherin und bin mit dem 2. Baby in der 6. SSW. Ich habe seit dieser Woche ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich gegen bestimmte ansteckende Krankheiten nicht geschützt bin. Mein Vertrag läuft zum 31 Juli 2010 aus und mir ist klar, dass die nicht mehr verlängern (obwohl ich eine mündliche Zusage vor der SS bekommen habe). Ich bin arbeitssuchend gemeldet und ich würde dann auch sehr gerne bis zum Mutterschutz (15.01.11) woanders arbeiten (leider nicht mehr als Erzieherin). Meine Frage nun, MUSS ich dennder Arbeitsagentur sagen, dass ich schwanger bin und ein Beschäftigungsverbot habe (hatte)? Ich fürchte, dass mir sonst kein ALG I zusteht und ich dann ganz ohne Geld bleibe.... Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort LG Katahrina

Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 13:58



Antwort auf: BV, dann atbeitlos

Hallo, so wùrde ich es auch machen lassen. Als Erzieherin kònnen Sie ja eh nicht arbeiten u bei anderen Jobs besteht kein BV Liebe Grùsse aus bella italia, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.07.2010



Antwort auf: BV, dann atbeitlos

Hallo erzieherin84, ich habe das selbe Problem gehabt. Das Arbeitsamt wird dich mit deinem BV nicht aufnehmen, weil Du dadurch „dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst“. Rede mit deinem FA und lass das BV aufheben (dürfte kein Thema sein, war bei mir auch kein`s). Du hast dadurch dann wieder alle Rechte und Pflichten einer normalen Arbeitnehmerin! Also auch Arbeitslosengeld I anspruch :-) Meines Wissens brauchst du auch gar nichts über deine Schwangerschaft erzählen. Viel Glück Likable

Mitglied inaktiv - 03.07.2010, 17:09