Hallo Fr. Bader, ich bin Erzieherin und bin mit dem 2. Baby in der 6. SSW. Ich habe seit dieser Woche ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich gegen bestimmte ansteckende Krankheiten nicht geschützt bin. Mein Vertrag läuft zum 31 Juli 2010 aus und mir ist klar, dass die nicht mehr verlängern (obwohl ich eine mündliche Zusage vor der SS bekommen habe). Ich bin arbeitssuchend gemeldet und ich würde dann auch sehr gerne bis zum Mutterschutz (15.01.11) woanders arbeiten (leider nicht mehr als Erzieherin). Meine Frage nun, MUSS ich dennder Arbeitsagentur sagen, dass ich schwanger bin und ein Beschäftigungsverbot habe (hatte)? Ich fürchte, dass mir sonst kein ALG I zusteht und ich dann ganz ohne Geld bleibe.... Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort LG Katahrina
Mitglied inaktiv - 01.07.2010, 13:58