Hallo,
mein FA hat mir bis zur Entbindung ein Beschäftigungsverbot ausgestellt.
Was muß ich DANACH beachten, d.h. dann ist ja das Beschäftigungsverbot zu Ende. Muß ich mich beim Arbeitgeber melden oder was soll ich dann unternehmen, will nichts falsch machen..
Danke vorab...
lg.
Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 00:51
Antwort auf:
BV bis zur Entbindung
Hallo,
Sie haben doch nach der Geburt sowieso ein gesetzl. BV (8 bzw 12 Wo).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.09.2008
Antwort auf:
BV bis zur Entbindung
Hallo,
DANACH holst du dir die Bescheinigung wg. dem errechneten Geburtstermin und sendest eine Kopie an deinen AG. Das Original bekommt die Krankenversicherung. Dann entbindest du :-))
Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 15:21