Hallo! Ich bin als Ärztin in einer KLinik tätig und zwar mit einem Vertrag als Assistenzärztin, allerdings als geringfügig Beschäftigte mit einem vertraglich festgelegten Stundenlohn und dem Zusatz "arbeitet auf Abruf, sofern sie die angebotenen Dienste annimmt". Ich arbeite jetzt seit gut 18 Monaten mit diesem Vertrag und habe bisher jeden Monat Dienste gemacht und im Schnitt über die gesamte Zeit pro Monat etwas mehr als 300€ verdient (mal 150, mal 450 aber meistens etwa 300). Jetzt habe ich von meinem AG ein BV bekommen. Laut Mutterschutzgesetz müsste ich doch den Durchschnittslohn der letzten Monate weiterbekommen, oder? Mein AG beruft sich jetzt darauf, dass ich nicht mehr arbeiten darf und daher im Moment nicht mehr "eingesetzt bzw. abgerufen" werde - er will mir nix weiterzahlen.Darf er das??? Vielen Dank für Ihre Antwort, mit freundlichen Grüßen, ulllli
Mitglied inaktiv - 02.09.2008, 14:49