Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe eine neue Stelle angenommen auf 450 Euro Basis. Dort hätte ich auf Abruf gearbeitet, konnte aber aufgrund eines BV in der Schwangerschaft die Stelle gar nicht erst antreten. Welches Gehalb bekomme ich nun ausgezahlt? MfG
von
Popanda
am 26.02.2019, 11:46
Antwort auf:
BV Gehalt
Hallo,
Sie bekommen das, was Sie bekommen hätten ohne Beschäftigungsverbot. Das muss hier natürlich fiktiv berechnet werden, da ja keine Informationen vorliegen, wie viel der Abruf gewesen wäre. Im Zweifel ist das mit anderen Arbeitnehmern, die vergleichbar sind, zu vergleichen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
Antwort auf:
BV Gehalt
Du bekommst dann das Gehalt, dass du fiktiv verdient hättest. Es muss ja jemand anders für dich eingestellt werden, um auf Abruf zu arbeiten. Da kann der AG schauen, was deine Vertretung dann verdient, während du im BV freigstellt bist.
Mitglied inaktiv - 26.02.2019, 12:08
Antwort auf:
BV Gehalt
Welcher Stundenumfang ist denn vereinbart? Ist bei einem Vertrag auf Abruf nichts vereinbart, gelten gem. Paragraph 12 TzBfG 20 Stunden als vereinbart. Ich vermute, dass bei dir zumindest eine Maximalgrenze von 450 € vereinbart ist?
von
chrissicat
am 26.02.2019, 14:23