Frage: BGB - Stimmt das?

Hallo! Ich weiß nicht, ob es hierhin passt, aber da wir eine junge Familie sind und jeden Cent zählen, frage ich trotzdem. Anfang Juni hat uns der Nachbarsjunge (5 Jahre) mit seinem Roller Kratzer in unser Auto gemacht. Die gegn. Versicherung hat darauf hin Theater gemacht, bis letztendlich ein Sachverständiger sich die Kratzer angeguckt hat - ein Tag bevor sie gemacht werden sollten in der Werkstatt -. Er gab einen Kratzer frei, einen anderen nicht. Nun ..über 3 Monate später bekomme ich einen Brief, der gegn. Versicherung ist auf einmal wohl aufgefallen, dass Kinder unter 7 Jahre nicht ständig unter Aufsicht stehen müssten. Der Vater hätte seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, sie übernehmen den Schaden nicht und der Vater hätte ihn gem. § 828 BGB auch nicht zu tragen. Der Schaden war auf einer öffentl. Straße, vor unserer Haustür. Was nun? Zahlt denn keiner?? Soll ich für den mir entstandenen Schaden etwa selbst aufkommen? Hätte der Sachverständige den Schaden nicht freigegeben, dann hätten wir ihn auch nicht machen lassen. Muss man denn heutzutage nach dem BGB keinen Pfennig zahlen, wenn die kinder mal was verkratzen oder kaputt machen und unter 7 Jahren sind. Na dann lass ich meinen Junior auch ohne Aufsicht..- kostets mich ja nichts ..oder wie? :-)... Ich würde mich über eine Antwort freuen! Danke! Liebe Grüße Nicole

Mitglied inaktiv - 10.09.2002, 11:52



Antwort auf: BGB - Stimmt das?

Liebe Nicole, der Gutachter kann nicht entscheiden, ob die Versicherung den Schaden übernimmt oder nicht. Kinder unter 7 haften nicht, wenn überhaupt, haften nur die Eltern, wenn sie die Aufsichtspflicht vereltzt haben. Sonst haben Sie leider Pech gehabt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2002



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Unterhalt nach § 1615 I BGB

Hallo Frau Bader ! Nach o.a. Paragraphen ist der KV gegenüber der Mutter während der ersten 3 Lebensjahre des nichtehelichen Kindes unterhaltspflichtig. Wer bestimmt die Höhe dieses Unterhaltes ? Welche öffentliche Stelle ist dafür zuständig ? Wenn man in der Elternzeit kein Einkommen hat und entsprechend zum Sozialamt geht, holt es sich dann die ...


1686 im BGB

Mein Mann hat seine Exfrau angeschrieben ihm halbjährig Bilder und Zeugniskopien von den Kindern zukommen zu lassen, weil er seit Jahren keinen Umgang mehr hat. Vorgestern sind die Unterlagen angekommen und seine Ex schrieb noch hinzu, daß die Kinder ebenfalls habjährig Bilder von ihren Vater und ihrer Halbschwester haben möchten. Müssen wir das...


§ 616 BGB ausgeschlossen

Hallo! Hoffentlich meine letzte Frage bzgl. des neuen Arbeitsvertrages. Bin noch in Elternzeit, arbeite aber auf Minijob-Basis beim alten Arbeitgeber. Nun soll ich einen Vertrag unterschreiben, der § 616 BGB ausschließt. Frage, ist es sinnvoll, auf diesen § zu bestehen, wegen Versorgung eines kranken Kindes z.B.? Habe 2 Kinder und da k...


Erklärung §1611 BGB Satz 3 ( mit anderen Worten)

Sehr geehrte Frau Bader, Ich weiß nicht, ob meine Frage hierher gehört, aber vielleicht können Sie mir trotzdem helfen. Es geht um den Elternunterhalt bzw die Beschränkung oder den Wegfall des Unterhalts. Wie kann man den Satz 3 des §1611 BGB verstehen? "(3) Der Bedürftige kann wegen einer nach diesen Vorschriften eintretenden Beschränkung seine...


Sonderurlaub 616 BGB möglich.

Guten Tag, Unser Kindergarten hat kommende Woche einen Schließtag. Da wir beide Eltern berufstätig sind, ist verabredet, dass meine Schwiegermutter an dem Tag zu uns kommt und auf die Kinder aufpasst. Nun hat mein Schwiegervater die Grippe und es ist ja nicht ausgeschlossen, dass sich meine Schwiegermutter ansteckt. Sollte dies plötzlich der Fal...


1360 BGB

Liebe Frau Bader, mein Ex Mann fordert von mir (meine 9 jährige Tochter ist zu ihm gezogen) dass ich die Einnahmen und Ausgaben aus 2022 vorlege. Ich bin selbständig. Das ist völlig ok und mache ich natürlich. Ich bin seit 2 Monaten Teilzeit selbständig tätig. Meine Einnahmen sind monatlich ca € 1500 abzüglich Kosten für Selbständigkeit (...


Unterhaltspflichtige Mutter in Elternzeit, greift §1615 BGB für Unterh.Zahlung

Hallo Frau Bader, der Sohn meines Freundes wohnt zu 100 % bei uns. Die Mutter zahlte Unterhalt bis sie in Elternzeit mit ihrem neuen Kind ging. Der Kindesvater des neuen Kindes hat ein überdurchschnittliches Einkommen. Hat die Mutter die Pflicht den § 1615 BGB gegenüber dem Kindesvater des neunen Kindes anzuwenden, damit sie für ihr Kind aus erste...


Unterhaltspflichtige Mutter in Elternzeit, greift §1615I BGB für Unterh.Zahlung

Hallo Frau Bader, danke für Ihre professionelle Antwort. Ich beziehe mich auf meine 1. Frage und meinte natürlich Paragraf 1615I BGB. Und nein, es ist niemand gestorben. Muss der Mütterunterhalt durch Mutter eingefordert werden, um für das Kind aus 1. Ehe Unterhalt leisten zu können. Schließlich dürfen Kinder aus erster Beziehung nicht schlechter g...


Wie hoch sind die Chancen bei einer Einbenennung nach §1618 BGB vor Gericht ?

Hallo Frau Bader, ich habe eine etwas ungewöhnlichere Frage. Ich habe einen Sohn (9) aus früherer nicht ehelicher Beziehung. Nun möchten mein aktueller Partner und ich heiraten. Wir haben auch bereits ein gemeinsames Kind. Mein Sohn möchte nach der Hochzeit denselben Nachnamen tragen wie wir, sprich den meines Verlobten und seines Brude...


Was bedeutet §616 Abs. 1 Satz 1 BGB hat keine Anwendung?

Moin Frau Bader, ich habe leider recht Blauäugig mein aktuellen Arbeitsvertrag unterschrieben. Unter den abschnitt Zusätzliche Vereinbarungen steht: §616 Abs.1 Satz 1 BGB findet auf dieses Arbeitsverhältnis keine Anwendung. Mein Arbeitgeber meinte zu mir das er im Falle einer Schwangerschaft nicht zahlen würde. Da ich nicht geplant hatte ...