Hallo! Ich weiß nicht, ob es hierhin passt, aber da wir eine junge Familie sind und jeden Cent zählen, frage ich trotzdem. Anfang Juni hat uns der Nachbarsjunge (5 Jahre) mit seinem Roller Kratzer in unser Auto gemacht. Die gegn. Versicherung hat darauf hin Theater gemacht, bis letztendlich ein Sachverständiger sich die Kratzer angeguckt hat - ein Tag bevor sie gemacht werden sollten in der Werkstatt -. Er gab einen Kratzer frei, einen anderen nicht. Nun ..über 3 Monate später bekomme ich einen Brief, der gegn. Versicherung ist auf einmal wohl aufgefallen, dass Kinder unter 7 Jahre nicht ständig unter Aufsicht stehen müssten. Der Vater hätte seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, sie übernehmen den Schaden nicht und der Vater hätte ihn gem. § 828 BGB auch nicht zu tragen. Der Schaden war auf einer öffentl. Straße, vor unserer Haustür. Was nun? Zahlt denn keiner?? Soll ich für den mir entstandenen Schaden etwa selbst aufkommen? Hätte der Sachverständige den Schaden nicht freigegeben, dann hätten wir ihn auch nicht machen lassen. Muss man denn heutzutage nach dem BGB keinen Pfennig zahlen, wenn die kinder mal was verkratzen oder kaputt machen und unter 7 Jahren sind. Na dann lass ich meinen Junior auch ohne Aufsicht..- kostets mich ja nichts ..oder wie? :-)... Ich würde mich über eine Antwort freuen! Danke! Liebe Grüße Nicole
Mitglied inaktiv - 10.09.2002, 11:52