BESCHÄFTIGUNGSVERBOT o. KRANKSCHREIBEN ???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT o. KRANKSCHREIBEN ???

Hallo ich war für eine Woche im Krankenhaus weil ich vorzeitige Wehen bekommen habe. Meine FÄ hat mich deshalb vorerst für 2 Wochen krankgeschrieben bis zum 13.12.07 und meinte das sie mich bis zum Mutterschutz krankschreiben wird (beginnt 8.Januar) Das sind mehr wie 6 Wochen bekomme ich mein volles Gehalt? Ich frage deshalb weil ich zuvor 3 1/2 Wochen vom Hausarzt wegen Grippe krankgeschrieben war und mein Krankenhausaufenthalt gleich im Anschluß war. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 10.12.2007, 16:21



Antwort auf: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT o. KRANKSCHREIBEN ???

Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.12.2007



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