azubi dann arbeitslos und Elterngeld??

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: azubi dann arbeitslos und Elterngeld??

Hallo, meine Tochter ist in der 11. woche schwanger, das heisst sie erwartet ihr 1. kind im Oktober. ihr freund (sind nicht verheiratet) ist angestellter. sie wohnen zusammen. Nun meine Frage. zzt ist sie noch azubi. ihr arbeitsvertrag läuft bis 7.07.2010. dannach meldet sie sich arbeitslos und bekommt dann ALG1. Nun zur Frage. bis wann bekommt sie ALG1? bis 8wochen nach der geburt? dann elterngeld 1 jahr? und bekommt sie dann nach dem einen jahr elterngeld wieder ALG1? das eine jahr in dem sie elterngeld bezieht ist sie ja beitragsfrei krankenversichert. und danach??? ist sie dann wieder krankenversichert sollte sie ALG1 beziehen? Vielen Dank für ihre antworten. Mone

Mitglied inaktiv - 18.03.2010, 14:33



Antwort auf: azubi dann arbeitslos und Elterngeld??

Hallo, sie ist bis zum Ende des Mutterschutzes über das Arbeitsamt kk versichert. Auch Auszubildende, die nach der Ausbildung nicht übernommen werden, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben. Bei ihnen wird das erzielte beitragspflichtige Arbeitsentgelt für die Berechnung des Arbeitslosengeldes zugrunde gelegt. Gab es während der Ausbildung eine Zeit, während der keine Ausbildungsvergütung gezahlt wurde, wird ein vergleichbares tarifliches Entgelt für die Berechnung herangezogen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2010



Antwort auf: azubi dann arbeitslos und Elterngeld??

alg1 bekommt sie nur, wenn sie dem arbeitsmarkt zur verfügung steht, d.h. ab 8.7. bis 6 wochen vor dem geburtstermin. wann das elterngeld startet, weiß ich nicht. nach dem elterngeld kann sie auch nur weiter alg1 beziehen, wenn sie wiederrum dem arbeitsmarkt zur verfügung steht, d.h. das kind betreut ist. unterhaltsverpflichtet ist aber in erster linie der vater des kindes....sowohl ihr, als auch dem kind. wenn der nicht genug verdient, sie keine kinderbetreuung hat, kann sie alg2 beantragen, im allgemeinen hartz4 genannt. darüber wäre sie dann auch krankenversichert.

Mitglied inaktiv - 19.03.2010, 09:50



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