Hallo, eine Frage zur Elternzeit und der maximalen Anzahl von Zeitabschnitten. Laut Elternzeitgesetz kann/soll man zunächst nur für 2 Jahre einen Plan zur Elternzeit beim Arbeitgeber abgeben. Das dritte Jahr Elternzeit muß konkret erst in den letzten Monaten des 2.Elternzeit-Jahres angemeldet werden. Frage: Fängt damit (mit dem 3. Jahr Elternzeit) auch automatisch ein neuer Zeitabschnitt an? Oder anders formuliert: Wenn durchgehend ein Elternteil 2 Jahre Elternzeit nahm und dann noch direkt im Anschluß das 3.Jahr nehmen will - geht bei diesem Übergang (vom 2.Jahr Elternzeit zum 3.Jahr Elternzeit) ein Zeitabschnitt verloren, weil dieser extra beantragt wird? ich hoffe, das war nicht zu wirr. Im Leitfaden des Ministeriums war dazu nichts zu finden. Gruß Eva
Mitglied inaktiv - 01.10.2002, 20:56