Frage: Auszug bei Trennung

Guten Abend Frau Bader, ich habe mich Mitte Oktober letzten Jahres von meinem Mann getrennt. Wir haben gemeinsam einen Termin bei einer Anwältin wahrgenommen, um offene Fragen zu klären. Die Anwältin setzte daraufhin eine Absichtserklärung auf (ich weiß, keine weitere rechtliche Relevanz), in der wir das Wechselmodell (Kinder 9 und 11 Jahre alt) vereinbarten und jeder sollte, nach meinem Auszug, ein Kind mit dem Erstwohnsitz bei einem Elternteil anmelden. Mein Mann und ich verständigten uns darauf, dass wir erst im neuen Jahr mit den Kindern sprechen und bis zum Jahresende keine weiteren Veränderungen ( außer Auszug aus dem Schlafzimmer) vornehmen. Ursprünglich wollte ich mir eine Wohnung in der unmittelbaren Nähe zum jetzigen Wohnort suchen. Dies lässt der Wohnungsmarkt jedoch derzeit nicht zu. Ich möchte gerne in die Nähe meiner Eltern ziehen, ca. 4 km weg. Es handelt sich noch um das Einzugsgebiet der Schule, die unsere Kinder besuchen. Auch ein Schulbus fährt dorthin. Mein Mann möchte dies nicht. Er möchte, dass ich in die entgegen gesetzte Richtung ziehe, ebenfalls ca.4 km weit weg zum jetzigen Wohnort. Bezüglich des Umzugs steht nichts in der Absichtserklärung. Meine Fragen wären, welche Nachteile nehme ich in Kauf, wenn ich gegen den Willen meines Mannes in die Nähe meiner Eltern ziehe und was mache ich, wenn er der Ummeldung eines Kindes nicht zustimmt? Welche ,Rechte' verliere ich gegebenenfalls bei einem Auszug? Ich mache mir Sorgen, dass er mir dann das Wechselmodell verweigert. Vielen Dank für Ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Sophie 1981

von Sophie1981 am 19.01.2019, 22:28



Antwort auf: Auszug bei Trennung

Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, darf ich leider dazu nichts sagen. Aber logisch erklärt sich das doch eigentlich von selbst. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2019



Antwort auf: Auszug bei Trennung

Womit begründet er denn seine Absage zu dem gewünschten Wohnort? Keine guten Vorraussetzungen für das Wechselmodell. Die Kinder sind nicht mehr ganz klein, was wollen die beiden denn und wer war bisher Hauptbezugsperson?

von Sternenschnuppe am 20.01.2019, 00:25



Antwort auf: Auszug bei Trennung

Verstehe ich das richtig: du würdest 4 km weiter weg in Richtung A ziehen wollen - dein Mann möchte, dass du nicht dorthin, sondern 4 km in Richtung B ziehen sollst? Die Entfernung zum bisher gemeinsamen Wohnort beträgt bei beiden Varianten jedoch 4 km? Nein, du verlierst keine Rechte. Die Entfernung ist doch die Gleiche. Oder gibt es ganz bestimmte, für die Kinder oder ihn wichtige Gründe, warum es eben nur sein Wunsch sein darf? Generell ist die ja nun auch die Entfernung deines Wunschortes so gering, dass dir eh keiner vorwerfen könnte, du würdest eine unnötig große Entfernung schaffen. Davon ab: im Zweifelsfall würde das eh ein Richter entscheiden. Selbst, wenn er nun sagt, er würde dem Wechselmodell nicht mehr zustimmen, bist du doch nicht daran gebunden und musst dich dem beugen, nur weil er das sagt. Du könntest sogar umgekehrt auch sagen, dass du auf Grund xy inzwischen nicht mehr davon überzeugt bist, dass ein Wechselmodell das richtige ist. Ich sage das nicht, um dich anzustacheln, es auf einen Streit hinaus laufen zu lassen - sondern um zu verdeutlichen, dass ihr da sozusagen beide die gleichen Recht habt, eure Wünsche einzubringen.

von cube am 20.01.2019, 07:44



Antwort auf: Auszug bei Trennung

Danke für Eure Antworten. @cube, Du hast es ganz richtig verstanden. Er findet, dass mein Wunschort zu weit weg sei, schickt mir paradoxerweise Wohnungsannoncen seines Wunschortes, die 5-6 km weit weg sind. Leider lohnt sich ein Gespräch darüber nicht. Der Verdacht liegt nahe, dass er neben der vor vielen Jahren diagnostizierten endogenen Depression (die er nur mit Medikamenten behandeln lässt, aber keine Therapie) noch eine andere psychische Erkrankung hat, sich aber nicht in Behandlung begeben möchte. Ich schreibe dies, weil er eine ganz andere Wahrnehmung von vielen Dingen hat, die sich auch mit Objektivität nicht auflösen lässt. Ich habe dem Wechselmodell zugestimmt, glaube aber, dass die Kinder langfristig bei mir leben werden, da sich erst bei meinem Auszug zeigen wird, was mein Mann tatsächlich leisten kann. Er glaubt, er regele das meiste. Da die Großeltern bei unserem jetzigen Wohnort gleich nebenan wohnen, beruhigt mich das etwas. Da wir beide Vollzeit arbeiten und das selbe verdienen, gibt es in dem Punkt Finanzen vermutlich keinen Gesprächsbedarf und ich bin finanziell unabhängig. Er möchte, dass wir den Kindern gemeinsam von der Trennung berichten, zögert es aber immer wieder hinaus, so dass wir mit den Kindern immer noch nicht gesprochen haben, obwohl ich es für absolut notwendig erachte. Daher habe ich mich an Frau Bader gewandt in der Hoffnung, danach einen ,Fahrplan' zu haben, was den Auszug angeht. Meine Anwältin befindet sich gerade im Urlaub, nach ihrer Rückkehr werde ich sofort einen Termin bei ihr vereinbaren (das wird aber erst in ca. 5 Wochen sein, hat mir die Rechtsanwaltsgehilfin mitgeteilt). Bis dahin könnten die zwei freien Wohnungen an meinem Wunschort jedoch weg sein.

von Sophie1981 am 20.01.2019, 09:05



Antwort auf: Auszug bei Trennung

Wenn du bereits eine Anwältin hast, darf Frau Bader dir hier nicht mehr antworten. Bei der Trennung bzw. dem Umzug geht es ja darum, dass du keine Entfernung schaffen darfst, die dem Vater bzw. den Kindern den Umgang erschwert. Das ist hier aber nicht der Fall. Innerhalb eines akzeptablen Umkreises zur bisherigen Wohnung darfst du hinziehen wo DU willst. Er darf dir nicht vorschreiben, dann innerhalb eines 10-km-Radius nur Richtung A zu wählen ist. Schon gar nicht, wenn es dafür keine zwingenden Gründe gibt. Du musst dem Wechselmodell auch nicht zustimmen, wenn du der Meinung bist, dass es nicht dem Kindeswohl dient - egal, was vorher (eben nicht rechtsverbindlich) mal besprochen wurde. Psychische Gründe auf Seiten deines Mannes dafür geltend zu machen würden aber voraussetzen, dass du eine Gefährdung der Kinder dadurch nachweisen kannst. Ist hier aber auch alles gar nicht relevant. Du darfst umziehen. Er darf das blöd finden, ist aber sein Problem. Du darfst den Kindern auch reinen Wein einschenken, wenn er dies immer weiter hinauszögert. Die Kinder sind doch nicht doof. Es ist garantiert nicht förderlich, diesen etwas vorzuspielen, was gar nicht mehr da ist. Im Zweifelsfall wendest du dich jetzt schon mal ans Jugendamt. Erkläre denen die Situation und lass dir dort bestätigen, dass der Umzug selbstverständlich ok ist. Und dann trete einfach selbst in Aktion. Sag den Kids was Sache ist, zieh um. Mit dem JA kannst du auch schon mal bzgl. der Umgangsregelung sprechen. Was passiert zB wenn du umziehst? Stellt er sich dann quer bzgl. "Mitnahme" der Kinder? Das alles kannst du jetzt schon beim JA besprechen und damit eben auch zeigen, dass du dich kümmerst und keinesfalls daran interessiert bist, den Umgang zu verweigern. Auch mit Anwalt wird es ja bei Uneinigkeit darauf hinaus laufen, dass erst mal das JA vermitteln soll und wenn das nichts bringt, das Familiengericht Entscheidungen trifft.

von cube am 20.01.2019, 09:29



Antwort auf: Auszug bei Trennung

Danke für Deine Antwort! Ich hätte jetzt die Anwältin beauftragt, die auch die Absichtserklärung verfasst hat. Das war mir nicht klar, dass ich dann sozusagen zweigleisig fahre, indem ich hier bei Frau Bader Nachfrage. Macht aber natürlich Sinn. Danke für den Hinweis! Das Jugendamt hätte ich gerne außen vor gelassen, da ich mit den Kollegen beruflich an einem Tisch sitze. Aber wenn es sich nicht anders machen lässt, dann nehme ich dort Termine natürlich wahr.

von Sophie1981 am 20.01.2019, 09:45



Antwort auf: Auszug bei Trennung

Die Anwältin, die zunächst für euch beide gearbeitet hat, soll nun ausschließlich deine Interessen vertreten? Mhhh, ich weiß gar nicht, ob sie sich jetzt sozusagen auf eine Seite schlagen darf. Deinen Mann darf sie dann auf keinen Fall mehr vertreten. Wie dem auch sei: ich würde nicht 5 Wochen abwarten und den Kindern heile Welt vorspielen wollen. Nimm das selbst in die Hand und mach die ersten Schritte. Scheint ja eher so, als wenn dein Mann auf Zeit spielt und von selbst nicht in die Hufe kommt.

von cube am 20.01.2019, 09:57



Antwort auf: Auszug bei Trennung

ich vermute mal er ist beim Auszug in die andere Richtung gezogen, oder? Dann hat er die Entfernung ja bereits geschaffen. Falls er noch gar nicht ausgezogen ist, hat er absolut gar keine Grundlage. Dein Argument das die Großeltern dann noch näher dran sind, der Einzugsbereich von Schule usw nicht verlassen wird, dürfte deine Stellung sogar verbessern würde ich meinen. Fraglich wäre, welche Argumente hat dein mann dafür das er in die andere Richtung will. Wobei das bei den paar Kilometern keine echte Rolle spielen dürfte. Mein Rat, wenn das mit der Anwältin noch so lange dauert, mach einen Termin mit dem JA. Hole die jetzt schon mit ins Boot, bespreche dich mit denen. Meine Vermutung ist, ihr werdet die sowieso bald benötigen. dann besser jetzt schon.

von Felica am 20.01.2019, 10:12



Antwort auf: Auszug bei Trennung

Er ist doch noch gar nicht ausgezogen. Die beiden wohnen noch zusammen. Er will ihr einfach nur vorschreiben, wohin sie zu ziehen hat. Ohne, dass es dabei um eine größere Entfernung als Nötig gehen würde, einfach nur so.

von cube am 20.01.2019, 10:27



Antwort auf: Auszug bei Trennung

Schreib das Ganze nochmal, ohne den Anwalt zu erwähnen. Dann antwortet Frau Bader auch....

von LastJunikorn am 20.01.2019, 21:18



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