Auszahlung von Resturlaub nach Aufhebungsvertrag in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auszahlung von Resturlaub nach Aufhebungsvertrag in Elternzeit

Hallo, Seit 2007 arbeite ich als Erzieherin in einer Elterninitiative. Am 27.4.2012 kam mein Sohn zur Welt. Ich hatte 14 Monate EZ beantragt (alleinerziehend). Es hat sich ergeben, dass ich eine neue Arbeitsstelle bekomme, die auch besser erreichbar ist. Die Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der EZ konnte ichh nicht einhalten da ich bei der neuen Stelle bereits am 1.5 beginnen soll. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten. Diesem wurde zugestimmt. Als ich unterschreiben sollte stand unter Urlaub dass dieser nicht ausbezahlt wird. Ich soll ihn beim neuen Arbeitgeber nehmen. Die neue Stelle hat aber nichts mit der alten zu tun! Es handelt sich um Rest 2011 6 Tage, anteiliger Rest 2012 15 Tage. Ich habe nicht unterschrieben. Ich habe darum gebeten mir den Urlaub auszuzahlen. Die Antwort war es ist ihnen zu aufwendig. Sie werden sich nochmal melden aber nichts versprechen. Habe ich ein Recht auf die Auszahlung?

von Luca12 am 21.02.2013, 10:59



Antwort auf: Auszahlung von Resturlaub nach Aufhebungsvertrag in Elternzeit

Hallo, für den alten Urlaub auf jeden Fall.Oder eben den Urlaub nehmen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.02.2013



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