Auszahlung des Resturlaubes nach Kündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auszahlung des Resturlaubes nach Kündigung

Hallo! Habe vor ein Paar Wochen schon mal gefragt, wie das ist, wenn ich im Erziehungsurlaub mein Arbeitsverhältnis kündige aber noch Resturlaub habe. Da sagten sie mir,dass dieser ausgezahlt werden muß. Wollte Sie nun bitten, mir den Paragraphen zu nennen, da mein Arbeitgeber auf meine bitte den Resturlaub auszuzahlen nicht reagiert hat. Vielen Dank!!!

Mitglied inaktiv - 07.03.2007, 14:27



Antwort auf: Auszahlung des Resturlaubes nach Kündigung

HAllo, § 7 BUrlG (http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.03.2007



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