Frage: Auszahlung Urlaubsanspruch

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mich heute von meinem Arbeitsplatz verabschiedet. Ich habe dort insgesamt 14 Monate in Teilzeit gearbeitet. Seit dem 26.7.10 bin ich krankgeschrieben aufgrund eines Bandscheibenvorfalls in der Halswirbelsäule. Ich wurde operiert und wurde bis einschließlich morgen, 30.9., krankgeschrieben. Morgen läuft auch mein Arbeitsverhältnis aus. Ich hatte im August Urlaub geplant, wurde aber, wie gesagt, krankgeschrieben. Jetzt habe ich noch 14 Tage Urlaubsanspruch. Die Personalerin meinte heute zu mir, daß sie meinen Fall erst prüfen muß, da Kündigung und eine sooo lange Krankschreibung, hm... sie möchte ja nix dazu sagen, aber sie müsse nur äußerst selten Resturlaub ausbezahlen. Ich war etwas perplex. Ich finde die Aussage an sich frech, da sie mir ja quasi Krankmachen unterstellt. Ich habe vorher 12 Monate ohne jeden Krankheitstag (mit 2 Kindern) gearbeitet und jetzt habe ich eine handfeste Diagnose für die lange Krankschreibung. Ist es rechtens, daß der Urlaub verfällt und mir nichts ausbezahlt wird? Wenn nicht, was kann/ muß ich tun, um die Auszahlung zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Mia

Mitglied inaktiv - 29.09.2010, 13:45



Antwort auf: Auszahlung Urlaubsanspruch

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2010



Antwort auf: Auszahlung Urlaubsanspruch

Hallo Frau Bader, ich kann mit Ihrer Antwort nicht sehr viel anfangen, deswegen bin ich immer um ganze Sätze dankbar. Ich schließe daraus, daß es sich hier allein um das Thema "Rund um das Baby" handelt und mein Thema wohl eine Verfehlung darstellt. Tja, ich dachte, als Mitschreiberin bei RuB und als arbeitende Mutter darf ich hier auch diese Frage stellen. Nichts für ungut, ich werde mich anderweitig umhören. Gruß Mia

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 14:11



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