Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches im Mutterschutz endet. Nun befinde ich mich seit der 8 SSW im Beschäftigungsverbot, wg. Mobbing und Diskriminierung. Eigentlich steht mir für das Jahr 2014 noch ein Resturlaubsanspruch von 14 Tagen zu. Es steht fest, dass mein Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird. Wann kann ich mir den Resturlaub für 2014 auszahlen lassen? Muss ich diesen Anfang 2015 geltend machen, da ich den Urlaub ja theoretisch bis Ende März 2015 genommen haben muss. Viele Grüße Flora
von Flora1979 am 10.12.2014, 09:55