Auswirkungen Elternzeit nicht nach Lebensmonaten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auswirkungen Elternzeit nicht nach Lebensmonaten?

Hallo. Mein Mann hat im 2. Lebensmonat unseres Sohnes (geboren am 15.11.) seinen ersten Partnermonat Elternzeit genommen. Er hat für den zweiten und 9. Lebensmonat Elterngeld beantragt und genehmigt bekommen. Seinen 2. Partnermonat planen wir für den Sommer. Nur möchten wir hier aus verschiedenen Gründen den Beginn eine Woche nach Beginn des 9. Lebensmonats legen. (Alternativ Urlaub beim Arbeitgeber nicht möglich) D.h. der Monat Elternzeit deckt sich nicht mit dem 9. Lebensmonat. Mit welchen finanziellen Einbußen müssen wir rechnen. Er arbeitet sonst Vollzeit.

von geissend am 17.02.2018, 18:32



Antwort auf: Auswirkungen Elternzeit nicht nach Lebensmonaten?

Hallo, Auch das Ministerium vertritt die Ansicht, dass es in Lebensmonaten zu rechnen ist, sich die Elternzeit also mit dem Lebensmonaten decken muss. "In jedem Lebensmonat, in dem Sie Elterngeld bekommen möchten, müssen Sie alle Elterngeld-Voraussetzungen vom Anfang des Lebensmonats an erfüllen." Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.02.2018



Antwort auf: Auswirkungen Elternzeit nicht nach Lebensmonaten?

Dein Mann muss dann den ersten Monat zurückzahlen und hat dann halt quasi 2 Monate unbezahlten Urlaub. EG gibt's für ihm dann keines.

von malini am 17.02.2018, 19:02



Antwort auf: Auswirkungen Elternzeit nicht nach Lebensmonaten?

Am besten klärt ihr das mit der Elterngeldstelle. Hier sind einige der Meinung, dass es dann gar kein Elterngeld mehr gäbe, obwohl sich das aus dem Gesetz nicht ergibt. Wenn dein Mann im 9. LM nur eine Woche Vollzeit arbeitet, kommt er im Durchschnitt des Monats nicht über 30 Wochenstunden. Das Einkommen wird dann allerdings bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt (wie bei Teilzeittätigkeit).

Mitglied inaktiv - 17.02.2018, 20:20



Antwort auf: Auswirkungen Elternzeit nicht nach Lebensmonaten?

Ich finde, es steht im Gesetz klar dring: § 4 Absatz 5, Satz 2 BEEG: "Er kann Elterngeld nur beziehen, wenn er es mindestens für zwei Monate in Anspruch nimmt." Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.02.2018, 20:02



Antwort auf: Auswirkungen Elternzeit nicht nach Lebensmonaten?

Ich sehe das wie Silene, er bekommt natürlich Elterngeld (es sei denn, er arbeitet mehr als 120h in dieser einen Woche). In dem Monat, in dem er eine Woche arbeitet bekommt er dann etwa 25% weniger Elterngeld, weil er eben 25% seines Gehaltes bekommt. Dass er gar kein Elterngeld bekommt ist Quatsch, dieser Passus im Gesetz bezieht sich auf etwas anderes.

von Dojii am 19.02.2018, 07:35



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