Guten Tag Frau Bader, Ich habe (NICHT-schwangerschaftsbedingt) vor Beginn der Mutterschutzfrist Krankengeld bezogen. Mein AG hat nun die letzten 3 Monate zur Berechnung des Mutterschaftsgeld-Zuschlages hinzugezogen, dabei auch das Krankengeld eingerechnet, wodurch sich mein Nettolohn deutlich gesenkt hat. Dazu habe ich zwei Fragen: 1.) Ist dies korrekt? Ich habe versucht dazu den § 14 Abs.1 MuSchG zu verstehen. Ich dachte, es werden nur dauerhafte Verdienstkürzungen berücksichtigt. (Mein Bein wird ja nicht dauerhaft gebrochen sein und ich werde deshalb nicht dauerhaft Krankengeld beziehen.) 2.) Könnte ich zusätzlich eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend von meinem Frauenarzt nachreichen? Ich war ja regelmäßig in Behandlung und ich hätte auch aufgrund des permanenten Stresses zum Schutz des Neugeborenen nicht arbeiten können. Ich hätte auch von meinem Frauenarzt auf Anfrage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Ich wusste zu diesem Zeitpunkt nur nicht, dass ich mit negativen finanziellen Folgen rechnen muss, wenn die eingereichte Krankmeldung nicht schwangerschaftsbedingt ist. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus. Herzliche Grüße Sabine
von Sabine.A. am 14.08.2015, 13:02