Auswirkung des gemeinsamens Sorgerechts auf Krippengebuehren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auswirkung des gemeinsamens Sorgerechts auf Krippengebuehren?

Versuchs nochmal... Am 12.06 hat eine "Yve" hier im Forum gefragt ob ein gemeinsames Sorgerecht Auswirkungen auf die Berechnung der Gebuehren fuer eine Kita hat. (bei nichtverheirateten Eltern mit getrennten Wohnungen). Ihre Antwort war: NEIN nur bei eheaenlicher Gemeinschaft! 1.) Auf welche Gesetzesgrundlage stuetzt sich das? 2.) Wie definiert sich hier das "eheaenlich"? Hinweis: Beim Erziehungsgeld ist ausschlaggebend ob man noch "ein Paar ist", egal ob getrennte Wohnungen oder nicht! Nach den Richtlinien des Finanzamtes bedeutet "eheaenlich", dass man in der gleichen Wohnung lebt? Das selbe Wort und zwei Bedeutungen.... 3.)Ist es dann von der Stadt Muenchen rechtswidrig wenn sie das Einkommen des Vaters in einen solchen Fall doch heranzieht? 4.)Wie und welche Schritte kann ich dagegen einleiten? Danke fuer die Bearbeitung und noch einen schoenen Tag! Karin

Mitglied inaktiv - 17.06.2003, 16:41



Antwort auf: Auswirkung des gemeinsamens Sorgerechts auf Krippengebuehren?

Hallo, im Kommentar steht: EG zusammen..gilt für Paare, die in eheähnlicher Gemeinschaft leben oder nach ÖLebenspartnerschaftsG (das sind geleichgeschlechtliche). Alleine ein Paar zu sein reicht nicht aus. Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Gemeinde richtig gehandelt hat: Man bekommt einen Bescheid (Verwaltungsakt) mit Rechtsmittelbelehrung). Danach handeln + Widerspruch einlegen + um Begrpndung bitten. Das kostet nichts und hilft. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2003



Antwort auf: Auswirkung des gemeinsamens Sorgerechts auf Krippengebuehren?

..ach ja, das hatte ich vergessen: allgemein gesagt richtet sich die Krippengebühr nach der Satzung der jeweiligen Gemeinde oder dem Träger. Lassen Sie sich diese vorlegen! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2003



Antwort auf: Auswirkung des gemeinsamens Sorgerechts auf Krippengebuehren?

In der Satzung steht: Der Besuchsgebuehrenberechnung ist als Einkommen zugrunde zu legen: a.) bei bestehender Ehe das Einkommen beider Eltern... b.) bei geschiedener Ehe das Einkommen desjenigen Elternteils, dem die elterliche Sorge uebertragen wurde. c.) bei getrennt lebenden Eltern das Einkommen desjenigen Elternteils, bei dem sich das Kind staendig aufhaelt, wenn das Einkommen des anderen Elternteils nicht ermittelt werden kann. d.) bei Nichtverheirateten das Einkommen des peronensorgeberechtigten Elternteils e.) zusaetzlich zu a-d das Einkommen des Kindes, das die Kinderkrippe besucht, mit Ausnahem von Unterhaltszahlungen an das Kind 1.) Es heisst bei "Nichtverheirateten das Einkommen des Pesonensorgeberechtigten", also Einzahl und und nicht Mehrzahl! Heisst dass bei nichtverheirateten ist "gemeinsames Sorgerecht garnicht vorgesehen" (zumindest was diese Satzung betrifft)? Kann dann d.) ueberhaupt auf mich angewand werden? 2.) Was sind getrennt lebende Eltern? Muss man dazu verheiratet sein? Wann ist das "Einkommen des anderen Elternteils nicht zu ermitteln"? Falls "Eltern" nur im Sinne von "veheiratet" definiert ist besteht doch auch gemeinsames Sorgerecht. Falls auch unverheiratete dazuzahelen: Wiederspricht sich dann c.) und d.) nicht? 3.)Verstehe ich es richtig: "gemeinsames Sorgerecht" im Vergleich zu "alleinigem Sorgerecht" hat im Alltag verschiedenen Auswirkungen (unter Umstaenden nicht nur was Kitagebuehren betrifft!) je nachdem in welcher Gemeinde man lebt? 4.) Wie und wo kann man gemeinsames Sorgerecht wieder aufheben? Muss man eine Begruendung anfuehren? Sorry fuer die vielen Fragen, aber ich bin langsam am verzweifeln... Karin

Mitglied inaktiv - 18.06.2003, 10:11



Antwort auf: Auswirkung des gemeinsamens Sorgerechts auf Krippengebuehren?

1.) Wo muss ich den Bescheid (Verwaltungsakt) mit Rechtsmittelbelehrung anfordern? 2.) Begruendung (muendlich) lautete: gemeisames Sorgerecht deshalb wird das Einkommen beider Elternteile herangezogen! Ist das schon die Begruendung die ich anfordern kann oder meinten Sie da was anderes? Danke Karin

Mitglied inaktiv - 18.06.2003, 10:30



Antwort auf: Auswirkung des gemeinsamens Sorgerechts auf Krippengebuehren?

hi, die Satzungen der Gemeinden können durchaus unprofessionell sein. Das hat mein Bruder selber auch erlebt, als die in der Satzung einige Fehler bezügl. des anrechenbaren Einkommens machten (obwohl ein Finanzbeamter bei der Festlegung darauf hingewiesen hatte). Geh davon aus, dass denen überhaupt nicht gewusst, bzw bekannt ist/war, dass auch getrenntlebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben können. Geh in Widerspruch und stelle klar, dass du Alleinstehend bist und für das Kind Unterhalt bekommst (das dürfte doch wohl als Beweis der Trennung genügen). cu

Mitglied inaktiv - 18.06.2003, 12:50



Antwort auf: Auswirkung des gemeinsamens Sorgerechts auf Krippengebuehren?

Nachtrag: "1.) Es heisst bei "Nichtverheirateten das Einkommen des Pesonensorgeberechtigten", also Einzahl und und nicht Mehrzahl! Heisst dass bei nichtverheirateten ist "gemeinsames Sorgerecht garnicht vorgesehen" (zumindest was diese Satzung betrifft)?" Die haben sich zuwenig informiert, die gehen anscheinend immer noch davon aus, dass bei einer Trennung der Eltern der betreuende Elternteil das alleinige SR hat. "2.) Was sind getrennt lebende Eltern? Muss man dazu verheiratet sein? Wann ist das "Einkommen des anderen Elternteils nicht zu ermitteln"? " Damit meinen die wahrscheinlich Ehepaare, die das Trennungsjahr machen. "3.)Verstehe ich es richtig: "gemeinsames Sorgerecht" im Vergleich zu "alleinigem Sorgerecht" hat im Alltag verschiedenen Auswirkungen (unter Umstaenden nicht nur was Kitagebuehren betrifft!) je nachdem in welcher Gemeinde man lebt? " Das ist doch nur eine Satzung, mehr nicht. Das bedeutet noch garnicht, dass die Satzung auch rechtl. Bestand hat. Geh zum Anwalt, oder versuch erstmal Widerspruch einzulegen und stelle den Sachverhalt richtig da. "4.) Wie und wo kann man gemeinsames Sorgerecht wieder aufheben?" Wie bitte? Weil es um ein paar Euro's geht, soll der Vater sein Elternrecht verlieren? Da musst du schon vors Familiengericht ziehen und sehr gute Gründe haben, weshalb der andere Elternteil das Sorgerecht verlieren soll. "Muss man eine Begruendung anfuehren? " Es muss dem Wohl des Kidnes dienen, bzw. der Fortbestand der gemeinsamen Sorge muss dem Kind schaden (zB weil der andere Elternteil sich nie seiner Verantwortung stellt.) Ich glaube, du stellst dich etwas umständlich an. Wenn du dich im Recht fühlst, dann gehe gegen den Bescheid an, notfalls mit professioneller Hilfe, das macht auch Eindruck und die Sachbearbeiter kommen ins Schwitzen. Mein Bruder war jedenfalls erfolgreich gegen an gegangen... allerdings hat die Gemeinde inzwischen die Satzung wieder überarbeitet.

Mitglied inaktiv - 18.06.2003, 13:00



Antwort auf: Auswirkung des gemeinsamens Sorgerechts auf Krippengebuehren?

zu 1.) Die Satzung ist vom 23. Nov. 2000. Ich glaub da war es aber schon ueblich, dass in der Regel beide das SR hatten...oder? zu 2.) Aha, an die hatte ich garnicht gedacht! zu 3.) Habe mich bis jetzt davor gedreuckt, aufgrund der Kosten... Gibt es extra Rechtsanwaelte fuer solche Angelegenheiten? Wie finde ich einen guten? zu 4.) Ich glaub da hast Du was missverstanden: Ich habe doch nicht vor den Vater aussen vor zu lassen, aber ich frage mich halt wie man "ungerechte Gesetze" (aus meiner Perspektive!) umgehen kann. Er kuemmert sich was das Kind angeht vorbildlich (fuettern, wickeln, spielen etc.) und deswegen war die Frage ob wir (d.h. beide sind damit einverstanden!!!!) das gemeinsame Sorgerecht aufheben koennen. Entscheiden bezueglich "Impfen", Betreuung etc. traf eigenglich eh immer ich. Nicht dass ich ihn nicht gefragt haette, aber er kennt sich damit halt auch nicht aus und hat wenig Zeit um sich zu informiern, also heist die Standartantwort "Du machst das schon richtig!" oder "Scheint logisch, mach mal". Am Altag wird sich weder fuer mich noch fuer ihn oder dem Kind was aendern (ausser dass wir nicht mehr streiten, wer die Gebuehren zahlt!) Wir sind auch noch ein Paar (wir wohnen aus berufsbedingten und finanziellen Gruenden nicht zusammen. Dort wo er wohnt, kostet eine Wohnung soviel wie ich fuer Wohnung und Lebensunterhalt fuer mich und den Kleinen INSGESAMMT brauche und er mag nicht taeglich stundenlang in die Arbeit fahren und kaeme auch nicht zurecht unter so "armen" Bedingungen zu leben wie ich...muss man auch akzeptieren, oder?), aber da er grundsaetzlich der Meinung ist "Frauen bekommen nur Kinder um auf Kosten der Maenner zu leben" (wobei ich solange ich kein Kind hatte ihn wirklich keien Pfennig gekostet habe immer darauf contern konnte, aber jetzt halt Unterhalt von ihm bekomme mich dabei dann wirklich miess fuehle...) versuche ich finanziell soweit wie moeglich unabhaengig zu sein und DAS ist mir mit diesen Gebuehren (macht 340Euro/Monat + 60 Euro Essensgeld!...fuer mich mehr als ein paar Euro) leider nicht moeglich. Und nachdem wir uns deswegen schon stritten (kommt bei uns WIRKLICH selten vor!) weiss ich nicht ob nicht eine Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts das Problem einfach loest! Damit dass ich mich im Moment "umstaendlich" anstelle hast Du recht....aber ich habe noch fast keine Entlasstung mit der Kinderkrippe (wegen Eingewoehnungszeit) und gleichzeitig zeichnen sich dadurch finanzielle Probleme ab. Also keine Sorge ich will keinem Vater sein Kind wegnehmen.... Karin

Mitglied inaktiv - 18.06.2003, 14:10



Antwort auf: Auswirkung des gemeinsamens Sorgerechts auf Krippengebuehren?

Hi, also eine Satzung ist meines Wissens nach kein Gesetz. Auch wenn die Satzung vom Jahr 2000 ist, bedeutet das nicht, dass Urhebern alle Möglichkeiten bekannt waren und diese eingearbeitet waren. Immerhin gibt es sehr viele verschiedene Varianten und es dürfte sehr schwer sein, alle Eventualitäten zu berücksichtigen, - das muss dann mit der Zeit und den Erfahrungen nachgeholt werden. "Wir sind auch noch ein Paar (wir wohnen aus berufsbedingten und finanziellen Gruenden nicht zusammen). " ??? Hmmm, dann ist doch klar, dass ihr zusammen doch eine Familie darstellt, nicht wahr? Vielleicht solltet ihr versuchen, wegen der doppelten Haushaltsführung und die Fahrkosten eine Verminderung des anrechenbaren Einkommens zu erwirken.

Mitglied inaktiv - 19.06.2003, 08:47



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