Frage: aussichtspflicht

Hallo, hatten am Wochenende eine geburtstagsfeier, auf der es leider zu einem schlimmen Unfall kam, ein Kind hat sich den Finger in der Brandschutztür so schlimm eingeklemmt, dass der Finger bzw. die Fingerkuppe wohl nicht mehr zu retten ist, dazu muß ich sagen, das die Toiletten in dem Spielpark in dem wir gefeiert hane hinter dieser schweren brandschutztür leigen, ich habe allen kindern mehrmals gesagt das sie bitte bescheid sagen sollen, wenn sie mal aufs klo müßen, habe auch alle anderen getan, nur das eine kind eben nicht. Die Kinder sind alle 5 JAhre gewesen, wer haftet jetzt im Falle eines Falles?

Mitglied inaktiv - 08.05.2006, 08:35



Antwort auf: aussichtspflicht

Hallo, das ist furchtbar und war sicher ein Schock. Um beurteilen zu können, wer haftet, müsste man die genauen Örtlichkeiten und Umstände kennen. Evtl. haftet der Inhaber der Lokalität, wenn es eine gefährliche ungesicherte Stelle war. Evtl. haften auch Sie, wenn Sie die Aufsichtspflicht verletzt haben. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.05.2006



Antwort auf: aussichtspflicht

Hallo, es ist ein Kinderindoorpark gewesen, in dem die WC´s hinter einer schweren Eisentür ( Brandschutztür !) liegen. Die ohne hilfe von Erwachsenen eigentlich für Kinder in dem Alter nicht zu öffnen ist, deshalb habe ich den Kids auch gesagt das sie mir auf alle Fälle bescheid sagen sollen, wenn sie mal müssen, haben auch alle anderen Zwerge gemacht ausser dieser Junge halt, habe ihn mehrmals angesprochen, ob er mal müßte, was er immer verneinte, dann müßte ich selber aufs Klo, hab aber vorher alle Kinder durch gezählt und ein Helfer hatte ein Auge auf die Kids, wie schnell der Lütte dann aber aufs klo gegangen ist weiss ich nicht, hab ihn dann aber, weil ich ja selber auf den Toiletten war, recht schnell schreien hören, da war es aber leider schon zu spät.

Mitglied inaktiv - 09.05.2006, 14:59