Aussicht auf Übertragung alleiniges Sorgerecht(?)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aussicht auf Übertragung alleiniges Sorgerecht(?)

Sehr geehrte Frau Bader, mein momentane Situation ist im Detail recht Komplex; dennoch möchte ich versuchen, Ihnen das Wesentliche so zu umschreiben, dass Sie mir hoffentlich zumindest eine Tendenz zu der oben genannten Frage stellen können. Der KV und ich waren „ausführend“ nie wirklich zusammen und haben auch nie zusammen gelebt. Dennoch hing der Himmel kurz vor der Geburt unseres nunmehr knapp 2 1/2-jährigen Sohnes voller Geigen, sodass wir uns, wie selbstverständlich, bereits vor der Geburt für ein GSR entschieden und dies auch beurkundet lassen haben. (M)Ein Fehler, wie es sich bereits wenige Wochen danach herausgestellt hat. Es besteht seitens des KVs keinerlei Interesse. (Auch wenn er dieses in Worten auszudrücken vermag — faktisch ist es nicht da.) Auch der KindesUnterhalt wurde anfänglich nicht bezahlt. Umgang findet, seitdem der Kleine auf der Welt ist, einfach nicht statt. Ich habe nachweislich mehrmals versucht, feste Zeiten abzumachen, zu organisieren, Umgang zu fördern etc. Ergebnis: Wir standen / saßen x Mal mit gepackter Tasche da und der KV ist meist ohne abzusagen den fest abgemachten Terminen ferngeblieben. In den letzten Monaten war es so, dass ich versucht habe, einen „lockeren Umgang“ anzukurbeln, damit sich die beiden kennenlernen. Sprich: Ohne wirklich feste Zeiten. Naiv - ich weiß. Die Erkenntnis daraus ist, dass diese meinem Sohn absolut nicht gut taten. Da er nun mit höherem Alter überhaupt nicht verstehen kann, wieso sein Papa sich wegschleicht oder trotz Abmachungen nicht kommt. Der KV wälzt das alles auf mich ab und meint, dass ich es durch mein Verhalten ihm (KV) versauen würde, weshalb er nicht kommt etc. pp. Dabei versuche ich ihm immer klar zu machen, dass unsere Probleme NICHTS mit unserem Sohn zu tun haben und dass er sich mit diesem Verhalten, egoistisch über die Bedürfnisse des Kleinen stellt. Dazu sei angemerkt, dass zwischendurch Dir Termin ohne mich hätten stattfinden sollen. Also: alles nur Ausreden. Der Kleine braucht unbedingt Kontinuität und Vertrauen. Gerade er ist da wirklich sehr speziell drin. Doch diese kann der KV ihm absolut nicht gewähren. Eben weil er unsere Konflikte mit einfließen lässt. Ich betone, weil es stimmt, dass ich dies absolut nicht tu. Der KV hat übrigens noch eine ältere Tochter aus der vorherigen Beziehung. So - und nun zu meiner Frage: Ich möchte ungern, dass ich von einem Menschen, der von Geburt an kein Interesse an unserem Kind zeigt, die Zustimmung über langfristige und Zukunft relevante Entscheidungen einholen muss. Eben weil er den Kleinen nicht kennt und ihn auch nicht kennenlernen möchte. Er hatte mir mehrfach (nachweislich) das „Angebot“ unterbreitet, er würde auf alles, das den Kleinen betrifft, verzichten, wenn er nur keinen KindesUnterhalt zahlen müsste. Wie stehen meine Chancen, alles relevante nur auf mich übertragen zu lassen? Haben Sie vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

von Papillon11 am 09.07.2019, 02:03



Antwort auf: Aussicht auf Übertragung alleiniges Sorgerecht(?)

Hallo, die Zeit wird nicht ausreichen, um die alleinige elterl. Sorge zu bekommen. Vllt stimmt er zu? Ansonsten könnten Sie es gerichtl. versuchen, um eine Vollmacht für zB die Gesundheitsfürsorge alleine zu erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2019



Antwort auf: Aussicht auf Übertragung alleiniges Sorgerecht(?)

Hallo, nein, da hast du keine Chance. Zumal es wirklich lächerlich wenig Unterschriften sind, die du im Leben des Kindes vom KV brauchst. Offiziell darfst du auch auf den Kindesunterhalt nicht verzichten, da dieser ein Anspruch des Kindes ist, nicht deiner. LG floe

von la-floe am 09.07.2019, 07:32



Antwort auf: Aussicht auf Übertragung alleiniges Sorgerecht(?)

Sorgerecht - Unterschriften für Konto, Kita, Schule, evtl größere Operationen. Dafür braucht es das Sorgerecht. Unterschriften kannst du notfalls ersetzen lassen durch das Gericht. Freiwillig kann er natürlich darauf verzichten. Auf Unterhalt du dagegen nicht so einfach. Das andere ist das Umgangstecht. Und das ist beinah unmöglich das er das abgesprochen bekommt. Dafür muss schon weit mehr vorliegen. Aber wenn du ihm da nicht weiter nachläufst, dann dürfte Umgang doch ziemlich einschlafen. Der Vater hat zwar ein recht das Kind zu sehen, genau wie das Kind dieses hat, aber mehr wie Umgang auch zu zulassen musst du nicht machen. Mache eine feste Regelung aus, am besten mittels Jugendamt, die der Vater dann entweder nutzt oder nicht.

von Felica am 09.07.2019, 08:12



Antwort auf: Aussicht auf Übertragung alleiniges Sorgerecht(?)

Hallo Ihr 2, ich danke Euch für Eure Antworten. Ja, dass ich auf den Unterhalt nicht verzichten darf und werde, da es der des Kindes ist, wusste ich. Ich wollte damit nur beschreiben, wie seine Denke ist ... Der Umgang findet ja praktisch nicht statt und der KV ist ein Fremder für das Kind. Umgekehrt ebenfalls - was auch nachvollziehbar ist. Wenn ich mich ihm gegenüber darüber beschwere, dann verlangt er, ihn direkt über Nacht mitzunehmen. Wobei das lediglich Blasen und Provokationen sind, da er es eh nie umgesetzt hat und ihn dann eben hat sitzen lassen ... und jetzt, nach dem ein Umgang oder Sehen seit fast einem Jahr nicht mehr stattgefunden hat, würde ihn auch ganz sicher nicht mehr „mitgeben“. Dafür bedarf es eben erst ein Kennenlernen etc. Ich werde mich nun nicht mehr weiter bemühen. Danke Euch.

von Papillon11 am 09.07.2019, 11:15



Antwort auf: Aussicht auf Übertragung alleiniges Sorgerecht(?)

warst du denn schon mal zur Beratung beim Jugendamt? wenn du vorbauen willst, dann ruf da mal an....

Mitglied inaktiv - 09.07.2019, 11:56



Antwort auf: Aussicht auf Übertragung alleiniges Sorgerecht(?)

Hallo, auch Du wirst lernen müssen die Ebenen zu trennen, nicht nur der KV: Umgang: Geh zum Jugendamt und bitte um einen gemeinsamen Termin mit dem KV, bei dem verbindlich besprochen wird wie der Umgang zukünftig verlässlich stattfinden kann. Alles schriftlich festlegen. GSR: Das tut in der Realität kaum weh. 95% der Entscheidungen kannst Du alleine treffen. bei den restlichen 5% unterschreibt er entweder.... oder Du gehst zum Amtsgericht und lässt seine Unterschrift ersetzen. Wenn Du gute Gründe hast ist das in aller Regel kein Thema. Und wenn ein Richter das oft genug hat machen müssen, kann es dann sogar gute Chancen auf das ASR geben. Gruss D

von desireekk am 09.07.2019, 14:36



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