Aussetzen der Probezeit während dem Beschäftigungsverbotes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aussetzen der Probezeit während dem Beschäftigungsverbotes

Hallo Frau Bader, ich bin am 01.10.2009 ein neues unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit von 6 Monaten (bis März 2010) eingegangen. Am 16.11.2009 wurde bei mir eine Schwangerschaft festgestellt, da es zu Problemen kam, wurde mir von meinem FA ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen und ich war ab da daheim. Am 27.03.2010 kam mein kleiner Sohn unerwartet und viel zu früh in der 24.SSW zur Welt und verstarb am 30.03.2010. Aufgrund der Frühgeburt stehen mir nun 18 Wochen Mutterschutz zu. Mein Arbeitgeber meinte, da ich ja nicht arbeiten konnte, das dadurch meine Probezeit ruht und wenn ich dann wieder nach dem Mutterschutz arbeiten geh, meine Probezeit dann wieder weiter läuft. Stimmt das?? Und wie sieht es mit dem Urlaubsanspruch aus, hab ich welchen (da ich ja noch in der Probezeit war)?? Vielen Dank im Voraus. MfG

Mitglied inaktiv - 02.06.2010, 13:06



Antwort auf: Aussetzen der Probezeit während dem Beschäftigungsverbotes

Hallo, zuerst einmal mein aufrichtiges Mitgefühl - wie furchtbar! Im Mutterschutz bekommt man Leistungen der KK (bis zu 13 €/ Tag), den Rest bis zum normalen Lohn zahlt der AG. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt Stille Grüsse + viel Kraft, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.06.2010



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