Liebe Frau Bader, ich war im 3ten Monat schwanger als ich einen neuen unbefristeten Job mit einer Probezeit von 6 Monaten begonnen habe. Somit gehe ich auch in den Mutterschutz bevor die Probezeit endet. An den Mutterschutz anschließend möchte ich ein Jahr in Elternzeit gehen, aber 3 Tage die Woche arbeiten. Nach dem Jahr Elternzeit möchte ich wieder Vollzeit arbeiten. Wie ist mein Kündigungsschutz in Elternteilzeit und nach der Elternzeit? Habe ich auch Kündungsschutz in der Elternteilzeit und kann es sein, dass die Probezeit durch die Schwangerschaft aussetzt und nach der Elternzeit fortgesetzt wird? Das würde ja unter Umständen bedeuten, dass mein Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen mir am ersten Tag nach der Elternzeit kündigen kann. Vielen Dank für Ihren Rat im Voraus, Isabell
Mitglied inaktiv - 24.06.2011, 14:19