Habe gehört das man die 3 Monate Kündigungsfrist nicht einhalten muss, wenn Nachwuchs unterwegs ist. Ist das richtig??? Steht das im BGB? Wie sind genau die Grundlagen? DANKE.
Mitglied inaktiv - 26.07.2008, 17:22
Habe gehört das man die 3 Monate Kündigungsfrist nicht einhalten muss, wenn Nachwuchs unterwegs ist. Ist das richtig??? Steht das im BGB? Wie sind genau die Grundlagen? DANKE.
Mitglied inaktiv - 26.07.2008, 17:22
Hallo, eine fristlose Kündigung ist für beide Vertragsparteien zulässig, wenn dem einemTeil die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Warum sollte das bei einer SS der Fall sein? ZUmal doch in der Zeit der SS lange genug Zeit für eine Einhaltung der Fristen ist. Ich habe davon noch nie gehört. Liebe Grüsse, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2008
Hi... diese Frage hat Fr. Bader schon mal beantwortet... es macht keinen Unterschied ob SS oder nicht SS.... LG Peeka
Mitglied inaktiv - 26.07.2008, 17:27
3 monate ist das absolute minimum. geht nicht mal drunter wenn jemand stirbt....
Mitglied inaktiv - 26.07.2008, 18:14
das stimmt nicht, hatte den Fall gerade bei meinen Eltern. Du musst innerhalb von 4 Woche nach Ableben die Wohnung räumen, ohne Miete zu zahlen. Steht im BGB. Und ich war damit vor gericht und habe gewonnen. LG
Mitglied inaktiv - 26.07.2008, 19:00
tja, dann haben sie evtl das gesetz geändert, denn als meine mutter vor knapp 5 jahren verstarb, mußten wir 3 monate die miete weiterzahlen....bin im mieterverein.... auf einen rechtsstreit wollte ich es nicht ankommen lassen, denn ich war bedient.
Mitglied inaktiv - 26.07.2008, 22:45
...§ 580 BGB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2008