auslandskrankenversicherung langzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: auslandskrankenversicherung langzeit

sehr geehrte frau bader, ich war ein jahr in australien und hatte eine auslandskrankenversicherung bei dem adac abgeschlossen. nun habe ich alle quittungen für die vorsorgeuntersuchungen und ultraschalluntersuchungen bei dem adac abgegeben in der hoffnung die kosten ersetzt zu bekommen, doch ich musste mir sagen lassen das mir die kosten nur ersetzt werden, wenn ich eine risikoschwangerschaft gehabt hätte. ich hatte dieses thema kurz bei dem herrn dr. bluni angeschnitten und er meinte das ich mich an sie wenden möchte, da es wohl nicht rechtens ist und es dazu auch einen paragraphen gibt der besagt das schwangerschaft nicht ausgeschlossen sein darf. bitte helfen sie mir. ich bin momentan auf jeden cent angewiesen, da ich gerade dabei bin mir ein neues leben in d aufzubauen. vielen dank!

Mitglied inaktiv - 06.10.2007, 18:09



Antwort auf: auslandskrankenversicherung langzeit

Hallo, das habe ich gefunden: Die Klausel der allgemeinen Versicherungsbedingungen einer Auslandskrankenversicherung, mit der Leistungen für die Untersuchung und Behandlung wegen Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt und Schwangerschaftsabbruch sowie deren Folgen ausgeschlossen werden, sind mit Ausnahme des Leistungsausschlusses für Entbindung wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam. (OLG - 9 U 152/99) Liebe GRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2007