Hallo!
Ich bin Tierärztin und für mich greift schon jetzt in Woche 7 das Beschäftigungsverbot in meiner Anstellung als Tierärztin tätig zu sein.
Darf ich - während ich mein Gehalt weiter beziehe - mehrere Monate im Ausland verbringen?
Dürfte ich einer anderen Tätigkeit im Ausland nachgehen, für die kein Beschäftigungsverbot greift und verliere ich dadurch Ansprüche an mein Gehalt aus tierärztlicher Tätigkeit?
Vielen Dank
von
SunshineXXX
am 27.12.2017, 07:57
Antwort auf:
Auslandsaufenthalt mit Beschäftigungsverbot möglich?
Hallo,
nein.
Zum einen kann der AG Sie immer anfordern und anderweitig einsetzen.
Zum anderen muss er einer anderen Tätigkeit zustimmen - und dann auch noch im Ausland. Da habe ich große Bedenken mit der Lohnfortzahlung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2017
Antwort auf:
Auslandsaufenthalt mit Beschäftigungsverbot möglich?
Dein Arbeitgeber darf dich jederzeit zu zulässigen, unschädlichen Tätigkeiten heranziehen, wenn sich spontan Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben. Dies können auch nur stundenweise administrative Tätigkeiten sein, oder auch nur kurze Auskünfte. Das ausgesprochene arbeitsplatzbezogene Beschäftigungsverbot ist nicht als Urlaubsschein zu verstehen, sondern vielmehr eine Freistellung auf Abruf.
Mitglied inaktiv - 27.12.2017, 08:35