Frage: Auslandaufenthalt

Liebe Frau Bader, habe bis mitte Juni 2004 einen unbezahlten Urlaub beantragt und genehmigt bekommen. Wir leben im Momemt im Ausland, bin erneut wieder schwanger im September 2004 ist der Entbindungstermin. Meine Frage: 1.) Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren? 2.) Komme ich automatisch wieder in die gesetzliche Krankenkasse und Rentenversicherung? Wenn ja, was muss ich machen? 3.) Wie sieht das mit dem Mutter- schaftsgeld aus? Habe ich Anspruch drauf? Für die Antworten bedanke ich mich im Voraus. Einen lieben Gruss Pia

Mitglied inaktiv - 05.01.2004, 22:21



Antwort auf: Auslandaufenthalt

Hallo, 1. Möglichst schnell (so das Gesetz) 2. Nein. Es sei denn, Sie beenden den unbezahlten Urlaub und gehen in EU. Ich weiß aber nicht, ob das im Ausland möglich ist. 3.Nur, wenn Sie in der KK sind oder in D Steuern zaheln. gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2004



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