Frage: Auskunftspflicht v. Ärzten

Hallo, wir erwarten bald unser Baby und sind nicht verheiratet. Falls mir irgendwas zustoßen sollte, möchte ich natürlich, dass mein Partner auch informiert wird. Soweit ich weiß, geben Ärzte nur an nahe Verwandte Auskunft. Kann ich das irgendwie vorher regeln? (Vollmacht o.ä.? Falls ja, was muß drin stehen?). Vielen Dank, Birgit

Mitglied inaktiv - 24.06.2002, 10:29



Antwort auf: Auskunftspflicht v. Ärzten

Liebe birgit, suchen Sie mal im Netz nach Generalvollmachten inkl. Auskunft. Man kann das aber auch frei formulieren. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2002