Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Sehr geehrte Frau Bader, mein Freund hat einen 3-jährigen Sohn. Er hat mit der Mutter das gemeinsame Sorgerecht und der Kleine schläft unter der Woche im Wechsel bei Mutter oder Vater. Kürzlich war die Mutter mit dem Kleinen im Urlaub. Eine genaue Adresse wo sich sein Kind aufhält, wurde ihm von der Kindsmutter vorenthalten, ebenso war es ihr zu viel, dass er gern täglich mit seinem Sohn telefonieren wollte. Ist die Mutter nun eigentlich verpflichtet, den Vater über den Aufenthalt des Kindes zu informieren? Nachfragen beim Jugendamt sind leider nicht hilfreich. Das zuständige Jugendamt für den Sohn ist Vätern gegenüber generell schlechter eingestellt. Dieses sagt, die Mutter muss nichts sagen und auch bei allen anderen Fragen heißt es immer, die Mutter darf alles machen. Solange kein Gesetz hinter irgendwas steht, hat mein Freund dort keine Chance, allgemein gefasste Schreiben von Jugendämtern oder anderen Einrichtungen sind für dieses Jugendamt nicht bindend. Das Jugendamt, welches für seine Tochter zuständig ist wiederum sagt, ein Urlaub ist etwas von erheblicher Bedeutung und die Mutter wäre verpflichtet gewesen, dem Vater den Aufenthaltsort des Kindes mitzuteilen. (Das zuständige Jugendamt vom Sohn hat schon immer in der Art und Weise gehandelt ...beim Sorgerechtsstreit um die Tochter wurden der Mutter alle Rechte zugesprochen und der Vater als der Schuldige hingestellt, obwohl die Mutter dem Kind gegenüber dem Kind handgreiflich war. Nach Umzug und erneutem Sorgerechtsstreit beim jetzigen Jugendamt, wurde ihm nach nicht einmal 5 Minuten das Sorgerecht zugesprochen.) Könnten Sie uns nun vielleicht sagen wie man sich verhalten muss, wenn einer der beiden Sorgeberechtigten mit dem Kind in Urlaub fahren möchte? Vielen Dank

von Angelandbaby am 05.09.2019, 21:36



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Hallo, sie kann in die üblichen und unproblematische Urlaubsländer fahren - ohne ihm zu sagen, wohin. Auch das tägliche Telefonieren finde ich übertrieben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.09.2019



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Hi, Innerhalb Deutschlands und in weiten Teilen der EU muss der andere Elternteil nicht zustimmen. Solche Reisen werden nach der gängigen Rechtsprechung als Alltagsangelegenheiten gesehen. Auch für genaue Adresse muss nicht mitgeteilt werden. Tägliches Telefonieren ist auch nicht gängig und ich kann die Mutter da verstehen. floe

von la-floe am 05.09.2019, 22:16



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Informiert der Vater die Mutter denn seinerseits immer über den Aufenthaltsort? Also zB Kurzurlaub, Ausflüge oder längerer Urlaub? Und warum täglich telefonieren, wenn Kind doch im Wechsel innerhalb der Woche offenbar sehr regelmäßig beim Vater ist? Möchte das Kind diese Telefonate denn auch selbst? Ich frage deshalb, weil die Mutter das alles evt. zu viel findet und deswegen mit Informationen geizt. ich sag mal so: würde ich getrennt leben, das gemeinsame Kind aber im Wechsel übernachten, würde ich an dem Tag(en) wo Kind bei mir ist, auch gerne mal nicht zusätzlich noch den Ex an der Strippe haben - das kann schnell übergriffig wirken. Und die Vorrednerin hat Recht: findet der Urlaub innerhalb der EU oder am besten sogar noch im deutschsprachigen Ausland statt (Niederlande, Österreich etc) ist die Mutter nicht verpflichtet, sich da ein Einverständnis vom Vater zu holen oder ihn zwingend zu informieren. Das müsste sie, wenn sie in ein potentiell gefährliches Land reisen will oder zB in die USA - also eine wirklich große Entfernung schafft. ich habe ein bisschen das Gefühl, hier geht es mehr darum, einfach alles (mit)kontrollieren zu wollen. Das Kind schläft doch schon im Wechselmodell beim Vater - wirklich ausgeschlossen aus dem Leben wird er also gar nicht und so gesehen ist das JA nicht gegen den Vater - es gibt nur berechtigterweise der Mutter eben den gesetzlich zugelassen Spielraum und weist den Vater darauf hin. Du schreibst selbst davon, das das JA argumentiert, solange kein Gesetz dagegen oder dafür spricht ... - eben. Die Mutter handelt nicht ungesetzlich, wenn sie auch Entscheidungen des täglichen Lebens trifft, ohne den Vater sofort zu informieren.

von cube am 06.09.2019, 09:13



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Die Mutter hatte selbst gesagt er könne anrufen, als er dies dann tat, war es ihr lästig. Das Verhältnis ist sehr gespannt, sie teilt dem Vater nur wenig mit. Bisher waren wir selbst noch nicht in Urlaub, möchten das nächstes Jahr aber gern tun, deswegen würden wir auch gern wissen, wie man sich nun richtig verhalten muss. Zwei Jugendämter, zwei deutlich abweichende Aussagen. Hinzu kommt eine Mutter, die bisher immer gegen mich geredet hat, dass ich nicht im Haus bei meinem Freund sein dürfte oder Familienausflüge nicht mit mir und meinen Kindern stattfinden sollen. Sie ihrerseits ist ständig mit dem Kleinen bei ihrem Freund , sie unternehmen vieles zusammen, teils auch mit seinem Kind, wenn es mal da ist.

von Angelandbaby am 06.09.2019, 10:03



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Die Mutter hatte selbst gesagt er könne anrufen, als er dies dann tat, war es ihr lästig. Das Verhältnis ist sehr gespannt, sie teilt dem Vater nur wenig mit. Bisher waren wir selbst noch nicht in Urlaub, möchten das nächstes Jahr aber gern tun, deswegen würden wir auch gern wissen, wie man sich nun richtig verhalten muss. Zwei Jugendämter, zwei deutlich abweichende Aussagen. Hinzu kommt eine Mutter, die bisher immer gegen mich geredet hat, dass ich nicht im Haus bei meinem Freund sein dürfte oder Familienausflüge nicht mit mir und meinen Kindern stattfinden sollen. Sie ihrerseits ist ständig mit dem Kleinen bei ihrem Freund , sie unternehmen vieles zusammen, teils auch mit seinem Kind, wenn es mal da ist.

von Angelandbaby am 06.09.2019, 10:04



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Du darfst selbstverständlich Ausflüge begleiten, mit in den Urlaub fahren etc - du bist die Partnerin das Vaters und fertig. Reibt euch doch an so etwas nicht auf. Ich würde eben auch wegen des Urlaubes nicht so einen "Aufriss" machen. Ja, dann wisst ihr halt nicht, wo Mutter & Kind gerade sind. Ich kann verstehen, dass der Vater es gerne wüsste - aber ist das wirklich zielführend, sich über solche Lappalien selbst das leben schwer zu machen? Kind ist offenbar oft bei euch - und in der Zeit könnt ihr doch auch machen, was ihr wollt - da kann die Mutter doch reden wie sie will. Es liegt aber an euch, ob ich da auch hinhört oder einfach auf Durchzug schaltet und die Zeit geniest. Versucht doch dann nicht, an den anderen Tagen auch noch Kontrolle zu haben - da ist Kind dann eben bei Mama und die darf eben genau so tun und lassen was sie dann gerade möchte. Und zwischen "ja, du darfst anrufen" und darauf bestehen, dass diese Anrufe täglich zu erfolgen haben, ist schon ein Unterschied. Da wäre ich auch schwer genervt. Ich glaube, ihr müsst einfach etwas souveräner werden und euch mehr darauf konzentrieren, die gemeinsame Zeit zu genießen - und nicht darüber nachzudenken, was die Mutter wohl an den anderen Tagen macht ohne den Vater zu informieren. Aber Frau Bader wird dazu ja noch rechtlich antworten. Ich denke aber es bleibt dabei, dass es zwar wünschenswert wäre, den Vater zu informieren - es aber keine rechtliche Grundlage zur Auskunftspflicht gibt.

von cube am 06.09.2019, 12:37



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Hallo, Ich bin cubes Meinung. Zuständig für euren Sohn ist das Jugendamt am Wohnsitz der Mutter. LG luvi

von luvi am 06.09.2019, 13:26



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Das Problem ist hier eher...passt der Mutter etwas nicht, muss der Kleine es ausbaden. Es geht nicht darum Kontrolle zu haben, aber gleiche Rechte und nicht dass für sie andere gelten als für den Vater.

von Angelandbaby am 06.09.2019, 14:06



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

inwiefern muss das Kind das dann ausbaden?

Mitglied inaktiv - 06.09.2019, 14:33



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Sohn? Tochter? Was den nun? Oder hat dein Freund 2 Kinder? Zuständig ist in erster Linie das JA das für den Wohnort zuständig ist bei dem das Kind gemeldet ist.

von Felica am 06.09.2019, 15:39



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

welche die Mutter aber hat? Kind ist im Wechsel unter der Woche bei beiden. In der Zeit könnt ihr machen, was ihr wollt und müsst der Mutter darüber auch keine Auskunft geben. Und sie eben euch nicht an ihren Tagen mit Kind. Das mit dem täglichen Telefonat - ruft sie täglich an und verweigert euch das aber umgekehrt? Wenn ja, dann sagt ihr eben auch "wollen wir nicht". Was badet das Kind denn aus? Ausbaden tut es nur Dinge, in die ihr (oder die Mutter) es mit einbezieht. In dem zum Beispiel vor dem Kind darüber gesprochen wird, das man ja leider nicht telefonieren könne, weil Mama das ja verbietet oä. Wie lange seid ihr eigentlich schon ein Paar? Manchmal wollen neue Partner einfach sofort zu viel auf "ich bin jetzt auch Familie" machen und da reagiert der andere Elternteil dann manchmal eben allergisch drauf.

von cube am 06.09.2019, 17:35



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Mein Freund hat zwei Kinder. Die Tochter lebt immer bei ihm, der Sohn mal so mal so. Letztes Beispiel vor 3 Wochen Blitzeinschlag auf dem Grundstück meines Freundes. Dadurch waren die Kinder nachts über eine Stunde wach.KV fragt daraufhin die KM, ob er den Sohn abends eine Stunde früher als sonst abholen könne, damit er eher ins Bett kann. Er durfte ihn wie immer erst 19 Uhr abholen und die KM sagte ihm auch direkt ins Gesicht, dass sie ihn den Kleinen nicht eher hat abholen lassen, weil sie ihn ärgern wollte. Dass ihr Sohn der Leidtragende war hat sie nicht gesehen. Gleiche Rechte haben gesetzlich beide, aber die KM verbietet ihm quasi das was sie selbst macht. Lügen sind auch oft an der Tagesordnung. Aber das soll ja nicht Thema sein, da könnte man noch viel aufzählen...Auch muss nicht täglich telefoniert werden, mein Freund nimmt da eh meist Rücksicht, weil er sie unterwegs nicht stören wollte, sondern eben dann telefonieren wenn Zeit ist. Anfangs war es sogar so, war sie mit ihren Eltern unterwegs, haben ihre Eltern dann verboten, dass er zu der Zeit anrufen darf etc. pp. Mir ist nur wichtig, wie wir es bei unserem geplanten Urlaub machen müssen, um gegen nichts zu verstoßen und dass sie uns den Kleinen ev. gar nicht erst gibt, obwohl der Urlaub langfristig geplant ist. Alles andere versuchen wir möglichst mit Rücksicht auf den Kleinen zu regeln...heißt viel hinnehmen und alles Gute für den Kleinen hoffen. Aufsichtspflicht ist nämlich auch nicht so ganz ihre Stärke. Wir sind seit über 1 Jahr zusammen und führen eine Wochenendbeziehung. In den Ferien sind wir meist da. Wohnen zwar nicht weit auseinander, aber noch sind die Zimmer nicht ausgebaut, es fehlt also an Platz und organisatorisch ist das derzeit gar nicht anders zu stemmen.

von Angelandbaby am 06.09.2019, 17:50



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Habt ihr die Umgangsregelung selbst festgelegt oder über das JA? Evt. müsst ihr dann einfach mal einen Termin mit dem JA ausmachen und dort die grundlegenden Dinge festlegen. Wie zB Urlaubsregelungen. Natürlich müsst ihr den mit der KM absprechen - also ihr rechtzeitig mitteilen, wann ihr fahren/fliegen wollt. Sie umgekehrt auch. Trotzdem hört es sich für mich an einem Aufreiben an Kleinigkeiten an. Das früher abholen zB - ist evt. doof, aber nicht wirklich dramatisch oder so arg schlimm fürs Kind. Das meinte ich mit Aufreiben an Lappalien. Irgendwann unterscheidet man eben nicht mehr zwischen wichtigen Dingen und Nickeligkeiten, über die man einfach hinwegsehen muss, weil man sonst jeden tag etwas zum Aufregen hat. Wie gesagt - ansonsten legt Umgang und Urlaube über´s JA fest. Aber auch das wird den Kleinkrieg nicht verhindern, wenn ihr den eben mitmachen wollt bzw. euch an diesen Kleinigkeiten aufhängt.

von cube am 06.09.2019, 18:57



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Der Vater versucht möglichst im Sinne des Sohnes zu handeln. Schlaf bekommt er bei der Mutter immer zu wenig...Abends zu spät ins Bett, benötigter Mittagsschlaf am Samstag fällt aus...Er könne ja beim Vater schlafen...Also bekommt man am Sonntag um 10 ein schon wieder bettreifes Kind und Unternehmungen sind unmöglich. Das ist der einzige Tag, wo er ihn zumindest fast komplett hat...Bis Montag Morgen 6.15 Uhr Kiga. ..Abends ab 19 Uhr bis Kiga, mittwochs ab 15 Uhr bis Kiga. ..Ist eine selbst festgelegte Regelung unter der Woche wegen der Arbeitszeiten der beiden. Wochenende hätten wir ihn auch gern mal komplett...So wie dieses Wochenende von Freitag 15 Uhr bis Montag Kiga(weil sie wohl beide Tage arbeiten musste, statt nur Sonntag). ..Dafür nimmt sie ihn aber ab 31. Donnerstag bis Sonntag...sprich, der Vater büßt über einen Tag ein...und so ist das immer...Mit ihr reden fast unmöglich und und und. Wir leben damit, versuchen friedlich Lösungen zu finden. Auf der Strecke bleibt definitiv der Kleine. Wir können es nicht ändern und nehmen ganz viel hin. Wir hoffen, dass sie mich endlich akzeptiert und eben, dass hier eben etwas mehr Familie dazu gekommen ist und dass es dann mit dem Urlaub klappt.

von Angelandbaby am 09.09.2019, 16:26



Antwort auf: Auskunftspflicht bei gemeinsamen Sorgerecht nach Trennung

Hallo, Ich bin da ja immer etwas anders gestrickt. Grundsätzlich ist es so, dass das Kind und sein Wohl im Vordergrund steht. Dem Kind ist es wurscht ob mama oder Papa bis zur Apartmentnummer genau weiß wo es im Urlaub ist. Und solange das Kind nicht fragt, sind evtl. gerade auch im Urlaub regelmäßige Anrufe eher nicht zwingend "nötig". Und das Vater hat dieselben Rechte wie die Mutter in Eurem Konstrukt bei GSR. ich würde ggf. wirklich mal im Jugendamt nochmal ein Gespräch anberaumen, mich sehr genau und klar vorbereiten und ggf. einen zeugen mitnehmen, den ich dem Jugendamt gegenüber auch so benennen würde. Dann müsste mir das Jugendamt erklären warum die Mutter so einiges "darf" was man dem KV nicht zugestehen würde. Aber das bin ich, und ich weiß, dass ich das auch genau so klar, freundlich und messerscharf durchziehen kann (und schon getan habe). LG D

von desireekk am 09.09.2019, 21:28



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Sorgerecht nach Trennung (n. Verheiratet) bei gem. Sorgerecht

Hallo Frau Bader! Ich bin nun total verunsichert, was das Sorgerecht betrifft. Folgender Fall: Ich lebe mit dem Vater meiner beiden Kinder zusammen (haben gemeinsames Sorgerecht). Sie haben auch seinen Nachnamen. Da unsere Beziehung gar nicht mehr funktioniert möchte ich mich trennen. Eine Freundin meinte, daß wenn die Kinder den Nachnamen...


Gemeinsames Sorgerecht nach Trennung

Liebe Frau Bader, liebe Forumsleser, mein Partner und ich wollen uns trennen. Für das gemeinsame Kind (4 Jahre) haben wir das gemeinsame Sorgerecht. Wir waren nicht verheiratet, haben aber zusammen gelebt. Ich habe meinen Job reduziert und halbtags gearbeitet und mich überwiegend um unseren Sohn gekümmert. Mein Freund arbeitete Vollzeit. Nun...


Sorgerecht / Umgangsrecht nach Trennung

Hallo Frau Bader, ich habe mich vor 2,5 Monaten von meinem Mann getrennt. Ich habe mich sehr vor diesem Schritt gefürchtet, berechtigterweise: mein Mann hat daraufhin 2 Selbstmordversuche unternommen und wurde deshalb 4 Wochen in die Psychiatrie eingewiesen. Seit etwa 5 Wochen ist er nun entlassen und wohnt nun wieder bei seinen Eltern. Nun hatt...


Wer bekommt Sorgerecht nach Trennung?

Hallo, ich habe ein problem. Und zwar habe ich in letzter zeit ziemlich oft Streit mit meinem Mann. Es geht um verschiedene Dinge. er wirft mir an den kopf ich würde mich nicht genug mit meinem kind (17 Monate) beschäftigen,würde mich gehen lassen usw. Nun denke ich über trennung nach. Jetzt kommt aber der hammer. mein mann sagt soll...


Sorgerecht nach Trennung (Umzugsfrage)

Sehr geehrte Frau Bader, ich lebe nun schon 6Monate vom Kindesvater (2,5Jahre) getrennt und habe eine neue Liebe in einen anderem Land gefunden. Derzeit habe ich das alleinige Sorgerecht und stelle mir nun die Frage wie es sich verhält im Falle eines Umzuges zu meinem neuen Partner. Brauch ich die Zustimmung des Kindsvater? Und wie verhält ...


Behalte ich nach Trennung das alleinige Sorgerecht ?

Hallo, ich habe mit meinem Freund eine gemeinsame Tochter (14 J.) Trotz unserem Zusammenleben hatte ich das alleinige Sorgerecht. Jetzt trennen wir uns und ich möchte das alleinige Sorgerecht behalten. Welche Chancen habe ich? Wenn die Aussage meiner Tochter alleine zählt, befürchte ich das Schlimmste! Sie wird zu ihm wollen, weil er alles erlaubt,...


Sorgerecht nach Trennung vom Partner

Hallo Frau Bader, mein Freund und ich haben einen 14 Monate alten Sohn. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht sind nicht verheiratet. Jetzt sieht es wohl nach Trennung aus. Bei wem bleibt dann der kleine? Wie läuft das ab? Und er hat schon den Nachnamen von meinem Freund kann ich das wieder rückgängig machen lassen. Vielen Dank Liebe Grüße


gemeinsames Sorgerecht nach Trennung

Hallo Frau Bader, Ich wohne vom Vater meines Kindes (15 Monate) seit etwa 8 Monaten getrennt. Wir haben allerdings noch mehrmals pro Woche Kontakt und unser Kind ist einmal nach seinem Feierabend und samstags bis Nachmittags bei ihm. Mir geht es mit diesem engen Kontakt allerdings immer schlechter, sodass ich den Kontakt deutlich reduzieren ...


Zu gemeinsames Sorgerecht nach Trennung

Es ist echt wunderbar, was einem hier so alles angedichtet wird und in welche Richtung dann gleich die Expertenmeinung gelenkt wird! Danke. Nirgendwo steht, dass ich den Umgang zwischen Vater und Kind ändern oder reduzieren oder oder oder möchte. Euch gehts anscheinend nicht ganz gut. Das Kind liebt seinen Vater und das ist auch schön so. Ic...


Sorgerecht Gutachten

Hallo Frau Bader,   bei uns steht ein Gutachten an,welches über Sorgerecht, Umgang und Erziehungsfähigkeit entscheiden soll.KV ist extrem toxisch und manipulativ,es gab regelmäßig Gewalt gegen mich(zuletzt letzte Woche nach einem Kinderarzttermin),es besteht ein Annäherungsverbot(an welches er sich nicht hält),K 11Monate,Übergaben nur beglei...