Guten Morgen. ich habe da mal eine Frage, und zwar lebt mein Sohn bei mir und der Kindsvater hat alle zwei Wochen am Wochenende von Samstag früh bis Sonntag 18.00 Uhr ein Besuchsrecht. Nun ist der Kindsvater umgezogen. Ich bin der Meinung, er muß mir die neue Anschrift mitteilen, denn schließlich übernachtet der Kleine ja bei ihm und ich muß wissen, wo das ist. Liege ich da richtig, oder kann er mir die Auskunft verweigern? Gruß
Mitglied inaktiv - 06.10.2003, 09:44