Sehr geehrte Frau Bader, es gibt Ausklammerungstatbestände hinsichtlich des Berechnungszeitraums zum Elterngeld während der Schwangerschaft. Es werden ja 12 Monate herangezogen, die sich ggf. nach hinten verschieben... Werden die Monate mit Beschäftigungsverbot ausgeklammert? Oder auch bei einer (einfachen) Krankschreibung? Danke für Ihre Antwort. Liebe Grüße, Verena Schmid.
von VreniNormal am 24.11.2016, 19:27