Ausklammerung von Mutterschutzfrist und Elterngeldbezugsmonaten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ausklammerung von Mutterschutzfrist und Elterngeldbezugsmonaten

Hallo Frau Bader, Hallo zusammen! Ich habe eine Frage bezüglich der Ausklammerungszeiten für die Berechnung von Elterngeld. Mein Sohn wurde am 10.11.2016 geboren, dementsprechend bekomme ich seit Januar 2017 (nach Mutterschutz) Elterngeld Plus. Ich bin erneut schwanger und der neue Mutterschutz würde am 14. März 2018 beginnen. Es macht doch Sinn, meine jetzige Elternzeit zu diesem Termin zu beenden und um Übertragung dieser zu bitten. Aber wie läuft das mit dem neuen Elterngeld? Die Monate des neuen Mutterschutzes werden ausgeklammert. Wieviele Monate der Elternzeit bzw des Elterngeld Bezugs von Kind1 können ausgeklammert werden? Vielleicht kann mir das jemand anhand der Daten nennen. Kann ich die Monate Januar 2017 bis Februar 2018 ausklammern?? Wann sollte ich mir das restliche Elterngeld auszahlen lassen? Im Januar 2018 oder Februar 2018? Vielen Dank für die Antworten MfG Clara

von Clara182 am 26.11.2017, 10:16



Antwort auf: Ausklammerung von Mutterschutzfrist und Elterngeldbezugsmonaten

Hallo, es werden die letzten 12 Mo vor der Geburt genommen. Man kann die Monate MG und EG (bis zum 14 LM) ausklammern Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2017



Antwort auf: Ausklammerung von Mutterschutzfrist und Elterngeldbezugsmonaten

Da du EG Plus bekommen hast bzw bekommst werden 14 Monate EG ausgeklammert - mehr geht nicht. Dazu eben die Mutterschutzzeiten. Grob gesagt würde ich sagen bei dir dürfte nur der Februar als Nullrunde laufen, evtl auch den März - das hängt davon ab wie deine EG-Kasse deinen vorgeburtlichen Mutterschutz behandelt. Da du aber noch Geschwisterbonus bekommst weil dein älteste Kind noch keine 3 Jahre alt ist, dürfte es eh das in etwa gleiche EG geben.

Mitglied inaktiv - 26.11.2017, 14:23