Guten Tag Frau Bader.
Ich Bin in der elternziet und jobbe bei meinem Arbeitgeber. Nun habe ich eine riesen Chance woanders aushilfsmässig zu jobben mit der Option nach der Elternzeit dort Teilzeit bzw eine Weiterbildung zu machen.
Darf mir mein jetziger Chef dies verbieten. Ich würe dann nichtmehr bei ihm arbeiten in der Elternzeit.
Müsste ich dann kündigen um diesen anderen Aushilfsjob anzunehmen? Das wäre mir zu unsicher, da ich ja noch nicht hundertprozent weiss, ob ich eben diese Weiterbildung machen kann oder übernommen werde.
Muss ich meinem neuen Arbeitgeber eine schriftliche Erlaubnis meines Chefes geben?
Mit freundlichen Grüssen
Melanie
Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 21:22
Antwort auf:
Aushilfstätigkeit während der Elternzeit
Hallo,
1. Sie müssen den TZ-Job kündigen
2. Sie brauchen eine Zustimmung vom Ag zur neuen Teilzeit
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2005
Antwort auf:
Aushilfstätigkeit während der Elternzeit
Hallo
grundsätzlich muß der AG einem 400 Euro Job bei einem anderen AG zustimmen.. Vorraussetzung: Es ist nicht die selbe Branche oder Konkurrenz...
Ansonsten würde ich mir das von meinem AG schriftlich geben lassen, das ich woanders arbeiten darf.
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 22.03.2005, 22:58
Antwort auf:
Aushilfstätigkeit während der Elternzeit
Wenn dein jetziger AG dir derzeit in seinem Betrieb die Möglichkeit gibt dazu zu verdienen wirds wohl schwer. Er mus einem 400 euro Job bei einem anderen AG nur zustimmen wenn er selbst dir diese Chance verwehrt. also brauchst du die Zustimmung deines AG die er dir auf Grund der bei Ihm bestehenden Stelle verwehren kann. Dann wäre die einzige Lösung eine Kündigung deinerseits. Aber das wäre sehr riskant!
LG
Mitglied inaktiv - 27.03.2005, 22:18