Frage: Aushilfe, Teilzeitkraft,....

Meine Elternzeit läuft im April ab. Ich wollte eine Teilzeitstelle haben, aber mein Arbeitgeber bietet mir nur eine Stelle als "flexible Aushilfe, ohne feste Stunden" an. Vorher war ich ganz normal sozugagen als Fachkraft angestellt allerdings im Schichtdienst. Ich arbeite am Flughafen und meine Firma hat auch mehr als 500 Angestellte. Was genau sind denn die Vor- bzw. Nachteile aus Aushilfskraft gegenüber einer Teilzeitkraft. Habe ich ein Recht auf eine Teilzeitstelle ? Danke für Ihre Antwort

Mitglied inaktiv - 07.03.2008, 21:46



Antwort auf: Aushilfe, Teilzeitkraft,....

Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt. Eine Aushilfe ist idR nur befristet tätig. Wegen der steuerrechtl. Probleme bitte Herrn Stamnitz fragen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.03.2008



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