Guten Morgen Frau Bader, ich bin mir nicht sicher, ob ich bei Ihnen richtig bin mit meiner Frage. Ich möchte gerne wissen, ob ich das Recht habe, meine Laborbefunde, die während der Schwangerschaft erhoben wurden, vom Gynäkologen ausgehändigt zu bekommen. Einige Untersuchungen wurden mit meinem Einverständnis zusätzlich veranlasst (z.B. Toxoplasmose) und dies hat mir das Labor dann auch direkt in Rechnung gestellt, wurden nicht von der Krankenkasse bezahlt sondern von mir selbst. Die Befunde wurden mir vom Arzt nur mitgeteilt. Habe ich Recht darauf, die Befunde zu bekommen, da ich sie selbst bezahlt habe? Danke im Voraus für Ihre Hilfe. Viele Grüße Sabine S.
von sptzchen am 13.01.2012, 12:04