Aushändigen lassen der Patientenakte

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aushändigen lassen der Patientenakte

Guten Tag, Frau Bader, meine Gynäkologin wird zum Juli hin ihre Praxis aufgeben, und hat auch keinen Nachfolger. Habe ich nun generell das Recht, mir meine Patientenakte aushändigen zu lassen, um damit zu einem anderen Arzt zu gehen? Da ich 2 Risikoschwangerschaften hinter mir habe, und wir evtl ein 3. Kind möchten, wäre es mir wichtig, daß mein "zukünftiger Arzt" so gut wie möglich über "alles vorausgegangene" bescheid weiß. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort, Sabrina

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 15:06



Antwort auf: Aushändigen lassen der Patientenakte

Hallo, Sie haben zumindest den Anspruch, die Akte zu kopieren Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2010



Antwort auf: Aushändigen lassen der Patientenakte

Hallo Originalakte weiss ich nicht, aber Kopien stehen Dir auf jeden Fall zu. Musst dann eventuell die Kosten tragen, aber mehr auch nicht. Ich habe mir jede OP, die Geburt ec. aus der Akte kopieren lassen, auch wenn ich da noch in Behandlung bin. Das ist dein Recht, es sind Deine Daten ! Wenn sie aufhört, dann würde ich um die Akten selbst bitten, notfalls eben Kopien.

Mitglied inaktiv - 22.06.2010, 19:38