Anhang zu Fragen vom 12.07.13. 4. Ich erhalte von meinem Arbeitgeber eine Ausgleichszulage Beschäftigungsverbot (Mutterschutzgesetz), da mir übliche Zulagen, die mich zu meinem Gesamtbrutto bringen,durch das Beschäftigungsverbot fehlen. Wird dies beim Elterngeld berücksichtigt?
von batschi am 13.07.2013, 07:30