Liebe Fr. Bader, Meine elternzeit endet im September. Ich bin im Krankenhaus im drei Schichtdiensr tätig und hatte vor dem Mutterschutz ein BV. Ich hätte dann die Ausgleichszahlung für meine 100% Stelle erhalten. Im Oktober starte ich mit 50%. Wenn ich jetzt wieder Schwager werden würde und im Oktober dann ein BV hätte was Stände mir denn als Ausgleichszahlung zu? Das der 50% Stelle oder wird die Zahlung wie vor dem Mutterschutz des ersten Kindes fortgesetzt? Liebe Grüße
von Linchen1989 am 17.07.2015, 13:48