Ich bin ausgelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und bei mir ist alles geregelt was Elternzeit anbetrifft. Bei meinem Lebensgefährten ist es so, dass er in der Ausbildung ist, allerdings zwei Monate auf jeden Fall Elterngeld nehmen möchte. Ich habe gelesen, dass Auszubildende Elterngeld auch beziehen können, wenn sie 40 Stunden arbeiten. STimmt das? Kann er auch Elternzeit für ein Jahr nehmen und bekommt 300,00 € neben seinem Ausbildungsgehalt? Oder muss er weniger arbeiten??? Wäre dankbar für eine Antwort.
Mitglied inaktiv - 24.04.2009, 10:54