Hallo Nicole,
während der Elternzeit kann man ja bis max. 30 Stunden arbeiten. Wäre es gesetzlich zulässig, wenn man diese 30 Stunden an 3 Tagen à 10 Stunden arbeiten würde? (Vorausgesetzt der Arbeitgeber würde zustimmen) Oder gibt es eine maximal zulässige Tages-Arbeitszeit?
Mitglied inaktiv - 02.07.2004, 21:24
Antwort auf:
Aufteilung der Teilzeit während Elternzeit
Hallo,
ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.07.2004