Hallo Frau Bader,
ist es möglich, dass mein Mann die ersten 2 Monate Elternzeit nimmt (während ich noch in Mutterschutz weile) und ich ab dann 12 Monate Elternzeit beantrage?
Eine zweite Frage: Ich habe nur 4 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes wieder gearbeitet. Davor war ich im Erziehungsurlaub. Wie errechnet sich hier das Elterngeld? Werden hier die 8 Monate herangezogen, die ich vor dem Geschwisterkind gearbeitet habe?
Vielen Dank
Kati G.
Mitglied inaktiv - 03.12.2007, 09:21
Antwort auf:
Aufteilung der Elternzeit
Hallo,
1. Ja.
2. Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anspruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindestbetrag ist aber 300 €.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.12.2007